RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Bad Neustadt a.d.Saale
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 11.06.2019

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft

Bad Neustadt a.d. Saale

ISIN DE0007042301
WKN 704230

DIVIDENDENBEKANNTMACHUNG

Die Ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG hat am 5. Juni 2019 beschlossen, vom Bilanzgewinn 2018 einen Betrag von 19.412.156,30 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,29 € je dividendenberechtigter Stückaktie (ISIN DE0007042301) zu verwenden.

Die Dividende von 0,29 € wird ab dem 11. Juni 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) sowie ggf. anfallender Kirchensteuer durch die Depotbanken bzw. bei noch in Urkunden verbrieften Aktien gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 24 ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Landesbank Hessen-Thüringen.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen inländischen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt für inländische Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag genannte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich zur steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

 

Bad Neustadt a. d. Saale, im Juni 2019

Der Vorstand

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