RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WPHG über die Einziehung von eigenen Aktien und die Herabsetzung des Grundkapitals – Aktienrückkauf 2015 – 16.10.2015 Druckversion

RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft

Bad Neustadt a.d. Saale

ISIN DE0007042301
WKN 704230

MITTEILUNG GEMÄSS § 30b ABS. 1 SATZ 1 NR. 2 WPHG ÜBER DIE EINZIEHUNG VON EIGENEN AKTIEN UND DIE HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS – Aktienrückkauf 2015 –

Mit Beschluss vom 12. Juni 2014 hat die ordentliche Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG („Gesellschaft“) zu Tagesordnungspunkt 4 der im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2014 veröffentlichten Einberufung der Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats (i) in der Zeit vom 12. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals in Höhe von EUR 345.580.000,00 oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, (ii) die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft einzuziehen und das Grundkapital im vereinfachten Verfahren um den auf die eingezogenen Aktien entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen sowie die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung durch Einziehung zu ändern.

Dem entsprechend wurde den Aktionären das im Bundesanzeiger vom 9. September 2015 veröffentlichte Aktienrückkaufangebot unterbreitet sowie am 13. Oktober 2015 6.519.390 voll eingezahlte eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 16.298.475,00 € erworben, die am 15. Oktober 2015 eingezogen wurden. Damit wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 183.704.650,00 € durch Einziehung von 6.519.390 voll eingezahlten eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von 2,50 € je Aktie um einen Gesamtbetrag von 16.298.475,00 € auf 167.406.175,00 € im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG i.V. mit Ziffer 4.3 des v.g. Hauptversammlungsbeschlusses vom 12. Juni 2014 herabgesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt damit 167.406.175,00 € und ist eingeteilt in 66.962.470 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 2,50 €.

Der Girosammelbestand bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, wurden entsprechend reduziert. Die Lieferbarkeit der eingezogenen 6.519.390 Aktien im Börsenhandel des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im Börsenhandel des regulierten Marktes der Börse München wurde zurückgenommen.

 

Bad Neustadt a.d. Saale, im Oktober 2015

Der Vorstand

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