RIB Software AG – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

RIB Software AG
Stuttgart
– WKN A0Z2XN –
– ISIN DE000A0Z2XN6 –
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 hat den Vorstand unter Tagesordnungspunkt 7 Nr. 3 Buchstabe a) ermächtigt, die aufgrund der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines Zusammenschlusses mit Unternehmen oder im Rahmen eines Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstiger Sachleistungen zu verwenden, anzubieten oder zu veräußern.

Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 hat der Vorstand am 3. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 08. Juli 2015 beschlossen, von den zurückerworbenen eigenen Aktien Stück 164.286 zur Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an der Soft SA, Madrid, Spanien, zu verwenden.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde auf Grundlage der von der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 unter Tagesordnungspunkt 7 Nr. 3 Buchstabe a) erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit §§ 186 Abs. 3, 4 AktG ausgeschlossen.

Stuttgart, im Juli 2015

RIB Software AG

Der Vorstand

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