RIB Software AG – Zulassungsbeschluss

RIB Software AG
Stuttgart
Zulassungsbeschluss

Zum regulierten Markt wurden mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard)

Stück 880.000

(Euro 880.000,00)

auf den Namen lautende Stammaktien

– jeweils mit einem Nennwert von Euro 1,00 –

aus der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage

(Genehmigtes Kapital 2011) vom August 2014

mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2015

– dauerhaft globalverbrieft –

– ISIN DE000A0Z2XN6 –

der

RIB Software AG, Stuttgart,

zugelassen.

Frankfurt am Main, 21.07.2015

Frankfurter Wertpapierbörse

Geschäftsführung

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