RICH Aktiengesellschaft München – Hauptversammlung 2015

RICH Aktiengesellschaft
München
ISIN DE 000A0Q9LA4
Wertpapierkennnummer A0Q9LA
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 14. August 2015, um 10:00 Uhr (MESZ),
in den Räumen der Gesellschaft
in 80331 München, Heiliggeiststraße 1
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 14. August 2015, um 10:00 Uhr (MESZ),
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Heiliggeiststraße 1 in 80331 München.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 gebilligt und damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2.

Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2014 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, über deren Höhe die Hauptversammlung entscheidet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Die Höhe der den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 der Satzung zu gewährenden jährlichen Vergütung beträgt für das Geschäftsjahr 2015 2.926,00 € brutto, entspricht netto 2.000,00 €. Der Vorsitzende erhält 5.852,00 € brutto, entspricht 4.000,00 € netto, der Stellvertreter 4.389,00 € brutto, entspricht 3.000,00 € netto.
5.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der RICH Aktiengesellschaft richtet sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung. Der Aufsichtsrat besteht aus drei von den Anteilseignern zu wählenden Mitgliedern.

In der Hauptversammlung vom 18. Januar 2011 ist beschlossen worden, Frau Elisabeth Aloys und Herr Prof. Mag. Dr. Alois Pircher als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt.

Mit Beschluss vom 12. März 2015 hat das Amtsgericht München Herrn Stefan Ludwig Metzger zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Gemäß § 104 Abs. 5 AktG endet das Amt eines gerichtlich bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats, sobald der Mangel behoben ist. Dies ist der Fall, wenn die Hauptversammlung für ein gerichtlich bestelltes Aufsichtsratsmitglied ein Aufsichtsratsmitglied wählt und das gewählte Mitglied die Wahl annimmt.

Der Aufsichtsrat möchte der Gesellschaft vorschlagen, die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder erneut zu wählen und das gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied in seinem Amt zu bestätigen. Die Wahl soll dabei für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Stefan Ludwig Metzger für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner

Frau Elisabeth Aloys, Pensionärin und ehemalige Hotelkauffrau, wohnhaft in Ischgl, Österreich,

Herrn Stefan Ludwig Metzger, Senior Berater & Key Account Manager bei der getit GmbH, wohnhaft in Icking, Deutschland, sowie

Prof. Mag. Dr. Alois Pircher, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie geschäftsführender Gesellschafter der Treuhand-Union Innsbruck Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, wohnhaft in Innsbruck, Österreich,

in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar alle für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die vorgeschlagenen Personen sind weder Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten noch Mitglieder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 24. Juli 2015, 00:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag), zu beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform
(§ 126b BGB) zu erbringen. Ein entsprechender Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut ist ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist), also spätestens am 7. August 2015, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

RICH Aktiengesellschaft
Heiliggeiststraße 1
80331 München
Fax: + 49 (0)89 2323726899
E-Mail: customercare@richprosecco.com

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts und ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der RICH Aktiengesellschaft oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.

Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Die Erteilung, der Nachweis oder der Widerruf kann an die oben für die Anmeldung benannte Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer übersandt werden. Ebenso kann der Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden.

Ein entsprechendes Formular zur Erteilung von Vollmachten, welches die Aktionäre verwenden können, befindet sich auf der Eintrittskarte, die den Aktionären übersendet wird. Auf Anforderung wird das Vollmachtsformular auch von der Gesellschaft übersandt.

Rechte der Aktionäre

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Juli 2015, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der RICH Aktiengesellschaft zu richten. Das Verlangen kann an die nachfolgende Adresse gerichtet werden:

RICH Aktiengesellschaft
Heiliggeiststraße 1
80331 München

Gegenanträge/Wahlvorschläge

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.

Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.richprosecco.com über den Link „Investor Relations“ zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 30. Juli 2015, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgende Adresse übersandt hat:

RICH Aktiengesellschaft
Heiliggeiststraße 1
80331 München
Fax: + 49 (0)89 2323726899
E-Mail: customercare@richprosecco.com

Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.

Diese Reglungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthält.

Auskunftsrecht

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Satzung kann der Vorsitzende der Hauptversammlung das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

Ausgelegte Unterlagen

Zur Einsicht der Aktionäre liegen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Hauptversammlungseinladung an in den Geschäftsräumen der RICH Aktiengesellschaft, Heiliggeiststraße 1, 80331 München sowie in der Hauptversammlung selbst aus:

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014,

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014,

diese Hauptversammlungseinladung.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (7. Juli 2015) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 50.700.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

München, im Juli 2015

RICH Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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