ricion AG – Außerordentliche Hauptversammlung

ricion AG

Sankt Alban – Hengstbacherhof

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

außerordentlichen Hauptversammlung der ricion AG,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 33562 (nachfolgend: „Gesellschaft“), welche am 06.03.2023 um 14:00 Uhr in Essen in den Räumlichkeiten der Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei Kümmerlein, Simon & Partner Rechtsanwälte mbB, Messeallee 2, 45131 Essen, stattfinden wird.

I.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:

TOP 1

Beschlussfassung über die Ergänzung eines neuen Abs. (5) zu § 4 der Satzung der Gesellschaft – Schaffung von genehmigtem Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 4 der Satzung um einen neuen Abs. (5) mit dem folgenden Inhalt zu ergänzen:

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 15.733,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 15.733 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR gegen Bareinlage und/​oder gegen Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern.

II.
Weitere Angaben und Hinweise:

1.

Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts

Die im Aktienregister eingetragenen Namensaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt

2.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht kann nur schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Werden von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so muss die Vollmacht darüber hinaus eine Einzelanweisung über die Abstimmung enthalten.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können postalisch, per Telefax oder E-Mail an die folgende Anschrift versandt werden:

ricion AG
Hofstraße 5
67822 St. Alban – Hengstbacherhof
E-Mail:         Michael.Tschoepke@ricion.com
Telefax:        0201/​ 8429499

Die Erteilung kann bis spätestens Sonntag, den 05.03.2023, 24:00 Uhr, erfolgen (Eingang maßgeblich). Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend für Widerruf oder Änderung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

3.

Briefwahl

Eine Briefwahl ist nicht zugelassen.

 

ricion AG

– Der Vorstand –

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