RIPAG Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017 – Berichtigung der Veröffentlichung vom 20.07.2017

RIPAG Aktiengesellschaft

Remscheid

– Wertpapierkennnummer A0H1KF –
– ISIN DE000A0H1KF3 –

Berichtung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 30. August 2017 um 15:00 Uhr

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 20. Juli 2017 hat die RIPAG Aktiengesellschaft ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2017 eingeladen.

Die im Bundesanzeiger veröffentlichte Einladung enthält in Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) aufgrund eines redaktionellen Fehlers eine fehlerhafte Angabe in Bezug auf das Geschäftsjahr der Gesamtvergütung des Aufsichtsrats, die hiermit wie folgt berichtigt wird.

Statt:

4. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung für das Jahr 2017 zu beschließen:

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR 9.000,00 zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern unter Wahrung der Regelung des § 10 Ziff. 1 der Satzung.“

muss der Punkt 4 der Tagesordnung richtig wie folgt lauten:

4. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung für das Jahr 2016 zu beschließen:

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 beträgt EUR 9.000,00 zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern unter Wahrung der Regelung des § 10 Ziff. 1 der Satzung.“

 

Essen, im Juli 2017

RIPAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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