RIPAG Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

RIPAG Aktiengesellschaft

Remscheid

– Wertpapierkennnummer A0H1KF –
– ISIN DE000A0H1KF3 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 30.08.2017 um 15.00 Uhr im Schützenhaus Remscheid, Schützenplatz 1, 42853 Remscheid stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Anhangs für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung für das Jahr 2017 zu beschließen:

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR 9.000,00 zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern unter Wahrung der Regelung des § 10 Ziff. 1 der Satzung.

5. Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Die Amtszeit des Aufsichtsvorsitzenden Martin Rubensdörffer endete durch Niederlegung am 31.10.2016. Gemäß dem Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 30.12.2016 wurde Herr Helmut Berz, wohnhaft in Duisburg, an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Martin Rubensdörffer zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung RIPAG AG aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Helmut Berz, Geschäftsführer der SIBERPLAN Sicherheitsdienstleistungen, Duisburg, wohnhaft in Duisburg, für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Martin Rubensdörffer zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Herr Berz ist zudem im folgenden Aufsichtsrat vertreten: GBS Asset Management AG i. L., Frankfurt am Main.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23.08.2017 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse:

GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 09.08.2017 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 23.08.2017 zugehen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Bis zum Ablauf des 15.08.2017 unter vorstehender Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse

www.ripag.de

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt.

Unterlagen

Der Jahresabschluss 2016 mit dem Anhang und der Bericht des Aufsichtsrates können während der üblichen Geschäftszeiten ausschließlich bei der

GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover

eingesehen werden.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen selbstverständlich schon vor der Hauptversammlung schriftlich, per Fax oder per E-Mail

GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

ankündigen.

Dies wird eine schnelle Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.

 

Essen, im Juli 2017

RIPAG Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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