RIXIUS AG: Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

RIXIUS AG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung 19.05.2020

Rixius AG

Mannheim

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die FlaKaDo GmbH mit dem Sitz in Mannheim als übertragende Gesellschaft auf die Rixius AG mit Sitz in Mannheim als aufnehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der FlaKaDo GmbH in der Hand der übernehmenden Rixius AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).

Verlangen für die Einberufung einer Hauptversammlung werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 24.6.2020 bei der Rixius AG eingegangen sind.

 

Rixius AG

Der Vorstand

Wolfgang Luckhardt                Helmut Winter

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