RIXX Invest AG: Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der RIXX Invest AG.

RIXX Invest AG

Berlin

ISIN: DE000A3H2341
WKN: A3H234

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

Die außerordentliche Hauptversammlung der RIXX Invest AG, Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer HRB 225059 B (die „Gesellschaft“), hat am 9. August 2021 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von zurzeit EUR 50.000, eingeteilt in 50.000 Stück auf den Inhaber lautende Stammstückaktien (mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1 je Stück Aktie) gegen Bareinlagen um mindestens EUR 780.000 und bis zu höchstens EUR 1.000.000 auf mindestens EUR 830.000 und bis zu höchstens EUR 1.050.000 durch Ausgabe von mindestens 780.000 und bis zu höchstens 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stammstückaktien (mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1 je Stück Aktie) (zusammen „Neue Aktien“) zu erhöhen („Kapitalerhöhung“).

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 zum Gewinnbezug berechtigt.

Die Neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 1 je Stück Neue Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von mindestens EUR 780.000 und bis zu höchstens EUR 1.000.000, ausgegeben. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft zum gesetzlichen Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 1:20, das heißt, dass je eine (1) Aktie zum Bezug von zwanzig (20) Neuen Aktien berechtigt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Er ist insbesondere ermächtigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus nicht gezeichnete Neue Aktien zum Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

Der Vorstand hat am 17. Dezember 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe von mindestens 780.000 und bis zu höchstens 1.000.000 Stück auf den Inhaber lautenden Stammstückaktien (mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stück Aktie) festgesetzt.

Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt. Die Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:20 angeboten, das heißt je eine (1) gehaltene Aktie berechtigt zum Bezug von zwanzig (20) Neuen Aktien (das „Bezugsangebot“).

Das Bezugsangebot wird gemäß den nachfolgenden Bedingungen und vorbehaltlich der nachfolgenden Voraussetzungen durchgeführt.

Die Gesellschaft fordert hiermit ihre Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 27. Dezember 2021, 00:00 Uhr (MEZ), bis zum
12. Januar 2022, 24:00 Uhr (MEZ) (jeweils einschließlich) (die „Bezugsfrist“),

durch Einreichung des Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung (1. und 2. Ausfertigung) beim Vorstand der RIXX Invest AG, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, auszuüben (unmittelbares Bezugsrecht). Nicht fristgerecht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.

Als Bezugsrechtsnachweis dient eine Depotbestätigung der jeweiligen Depotbank über den Bestand an Aktien der Gesellschaft per 23. Dezember 2021, abends. Gegen Einreichung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​investor-relations

abrufbaren Zeichnungsscheins (in doppelter Ausfertigung) und der vorgenannten Depotbestätigung bei der Gesellschaft können entsprechend dem Bezugsverhältnis von 1:20 auf jeweils eine (1) Aktie der Gesellschaft zwanzig (20) Neue Aktien bezogen werden.

Der Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie (der „Bezugspreis“) ist bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das Konto der Gesellschaft bei der Bankhaus Neelmeyer (Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG), IBAN: DE34 2902 0000 4802 4368 01, BIC: NEELDE22XXX, Verwendungszweck RIXX Invest AG – Kapitalerhöhung 2021 („Kapitalerhöhungssonderkonto“), zu zahlen.

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins (in doppelter Ausfertigung) und einschließlich der Depotbestätigung) bei der Gesellschaft sowie des Bezugspreises auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Den Aktionären wird ferner das Recht eingeräumt, über den auf ihren Bestand nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses von 1:20 entfallenden Bezug hinaus eine weitere verbindliche Bezugsorder gegen Bareinlage zum Bezugspreis abzugeben (der „Überbezug“). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung im Überbezug besteht nicht. Etwaige Angebote für einen Überbezug müssen bei der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts unter Verwendung desselben Zeichnungsscheins (in doppelter Ausfertigung) und einschließlich der Depotbestätigung ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist eingereicht werden. Der Bezugspreis von EUR 1,00 je Neuer Aktie, hinsichtlich derer ein Angebot für einen Überbezug abgegeben wird, ist ebenfalls bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft zu zahlen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins (in doppelter Ausfertigung) und einschließlich der Depotbestätigung bei der Gesellschaft sowie des Bezugspreises auf dem Kapitalerhöhungssonderkonto der Gesellschaft. Es ist nur der Überbezug von jeweils einer Neuen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar. Allerdings wird die Gesellschaft keinen An- und/​oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln.

Zuteilung bei Überbezug

Über die Zuteilung der im Rahmen des Überbezugs georderten Neuen Aktien entscheidet die Gesellschaft nach pflichtgemäßem Ermessen, d. h. es werden die bestehenden Aktionäre unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung berücksichtigt. Einen Anspruch auf Zuteilung von Neuen Aktien aus dem Überbezug gibt es nicht.

Für den Fall, dass das zur Bedienung des Überbezugs verbleibende Aktienkontingent nicht ausreicht, um sämtliche Überbezugswünsche zu bedienen, erhalten die Aktionäre den überschüssigen Zeichnungsbetrag unverzüglich zurückerstattet.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft werden die Neuen Aktien in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung besteht nicht.

Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien. Mit der Lieferung kann nicht vor Mitte Februar 2022 gerechnet werden. Die Erwerber erhalten über ihre Neuen Aktien eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots.

Provisionen

Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden von der Gesellschaft nicht erstattet. Von der Gesellschaft werden Zeichnern keine Kosten oder Steuern in Rechnung gestellt.

Einbeziehung der Neuen Aktien zum Handel im Freiverkehr

Es ist vorgesehen, dass die Neuen Aktien zum Handel im Freiverkehr an der Berliner Wertpapierbörse einbezogen werden. Da die Dividendenberechtigung der Neuen Aktien ab 1. Januar 2021 zunächst von der Dividendenberechtigung der bestehenden Aktien abweichen wird, werden die Neuen Aktien zunächst eine andere ISIN und WKN erhalten als die bestehenden Aktien. Nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Ausschüttung von Dividenden für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr (soweit relevant) für die bestehenden Aktien beschließt, ist vorgesehen, dass die Neuen Aktien die gleiche ISIN und WKN erhalten wie die bestehenden Aktien und zum Handel im Freiverkehr an der Berliner Wertpapierbörse einbezogen werden.

Kein Wertpapierprospekt, Wertpapier-Informationsblatt

Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß § 3 Nr. 2 WpPG prospektfreien Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird daher keinen Wertpapierprospekt in Bezug auf die Neuen Aktien und dieses Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein Wertpapierprospekt steht nicht als Informationsgrundlage für den Bezug oder den Erwerb von Neuen Aktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin. Den Aktionären wird empfohlen, sich vor Ausübung von Bezugsrechten umfassend zu informieren und beispielsweise die auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​investor-relations

zugänglichen Finanzberichte und anderen Informationen der Gesellschaft zu lesen und in ihre Entscheidung einzubeziehen.

Darüber hinaus wurde ein Wertpapier-Informationsblatt (das „Wertpapier-Informationsblatt“) veröffentlicht, das unter

https:/​/​rixx-invest.com/​investor-relations

einsehbar ist.

Wichtige Hinweise

Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Darüber hinaus wurde das Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht, das unter

https:/​/​rixx-invest.com/​investor-relations

einsehbar ist.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.-Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Berlin, Dezember 2021

RIXX Invest AG

– Der Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.