RIXX Invest AG – Ordentliche Hauptversammlung 2022

RIXX Invest AG

Berlin

ISIN: DE000A3H2341
WKN: A3H234

ISIN: DE000A3MQB22
WKN: A3MQB2

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
(Virtuelle Hauptversammlung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer Eigenschaft als Vorstand der RIXX Invest AG
(im Folgenden auch „Gesellschaft“)
laden wir hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein

am Dienstag, den 12. Juli 2022, um 13:00 Uhr (MESZ).

Ort der Hauptversammlung i.S.d. Aktiengesetzes:
Gerns & Partner
Rechtsanwälte Notare
An der Welle 3,
60322 Frankfurt am Main

I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die RIXX Invest AG zum 31. Dezember 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Die vorstehenden Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Jahresfehlbetrages liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Verwendung des Jahresfehlbetrags 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Der Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 153.643,70 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für die RIXX Invest AG zum 31. Dezember 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Die vorstehenden Unterlagen, einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Jahresfehlbetrages, liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

6.

Verwendung des Jahresfehlbetrags 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Der Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 36.973,74 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

7.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

II.
Weitere Angaben zur Einberufung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Juli 2022 um 13:00 Uhr (MESZ) nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 21. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Für die Anmeldung genügt die Textform in deutscher oder englischer Sprache. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 05. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgenden Adressen zugehen (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens am 05. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), werden den Aktionären Zugangskarten mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) für die Nutzung des HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Teilnahme

zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung (insbesondere der Zugangsdaten für das Aktionärsportal) sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

2. Verfahren für die Stimmabgabe und Vertretung durch Dritte

a) Elektronische Briefwahl

Angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen ab dem 21. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 zur Verfügung und erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Teilnahme

b) Vollmacht an Dritte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Versammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem Bevollmächtigten als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Teilnahme

erfolgen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung findet sich auch unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 11. Juli 2022 postalisch oder per E-Mail bei folgender Adresse eingegangen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

c) Vollmacht an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre können sich zu den im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht beauftragt oder bevollmächtigt werden.

Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, benötigen dazu die Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Teilnahme

erfolgen.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zusammen mit der Zugangskarte mit den individualisierten Zugangsdaten (Zugangskartennummer und Passwort) zugeschickt. Das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

zum Download zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 11. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage.

Das Ergänzungsverlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

zugänglich gemacht.

b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge mit Begründung sowie Wahlvorschläge unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 27. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich an folgende Adresse übermitteln (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt):

RIXX Invest AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49/​511/​474 023 19
E-Mail: rixx-invest-hv-2022@gfei.de

Die Gesellschaft wird fristgerecht eingehende zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internet-Adresse

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

zugänglich machen.

Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz und §§ 126, 127 Aktiengesetz gelten zugänglich gemachte Gegenanträge und Wahlvorschläge in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt, wenn der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

c) Fragerecht nach § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 COVID-19 Gesetz

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass Fragen bis spätestens einen (1) Tag vor der Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die rechtzeitig gestellten Fragen beantwortet.

Fragen sind gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz bis spätestens einen (1) Tag vor der Hauptversammlung, also bis zum 10. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse einzureichen:

rixx-invest-hv-fragen@gfei.de

Nach dem 10. Juli 2022, 24:00 Uhr (MESZ), und auch während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

d) Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht per elektronischer Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, von Beginn bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung am 12. Juli 2022 gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz per E-Mail über die E-Mail-Adresse

rixx-invest-hv-widerspruch@gfei.de

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars zu erklären. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Zugangskartennummer angegeben werden.

4. Informationen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter

https:/​/​rixx-invest.com/​HV/​Juli2022/​Unterlagen

zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse bekannt gegeben.

Die in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen liegen zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, zur Einsicht aus und werden außerdem während der Hauptversammlung digital zugänglich gemacht.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen übersandt.

5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.050.000 und ist eingeteilt in 1.050.000 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft somit auf 1.050.000 und die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 1.050.000.

6. Datenschutzrechtliche Informationen

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung verarbeitet die RIXX Invest AG als Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter insbesondere Kontaktdaten und Informationen zum Aktienbesitz, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, die Ausübung Ihrer Aktionärsrechte zu ermöglichen und (aktien-)rechtliche Pflichten zu erfüllen. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen bzw. zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen:

Kontaktdaten (z.B. Name, Telefonnummer, Anschrift oder die E-Mail-Adresse),

Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und

Verwaltungsdaten (z.B. die Nummer der Anmeldebestätigung (HV-Ticket), Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten).

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Absatz 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten der RIXX Invest AG als Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO lauten:

RIXX Invest AG, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin,

die Daten des Datenschutzbeauftragten der RIXX Invest AG sind:

Herr Margaritis Stogiannidis (margaritis.stogiannidis@rixx-invest.com)

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Aktionären und Aktionärsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Absatz 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:

Herr Margaritis Stogiannidis (margaritis.stogiannidis@rixx-invest.com)

Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für die RIXX Invest AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Berliner Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
Tel: 030 13889 – 0
Fax: 030 2155050
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

 

Berlin, im Juni 2022

RIXX Invest AG

Der Vorstand

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