Roggenkamp Organics AG – Hinweis auf die Hinterlegung des Vorstandsbeschlusses zur Ausgabe der Wandelanleihe 1/2015

Roggenkamp Organics AG

Herzebrock-Clarholz

Hinweis auf die Hinterlegung des Vorstandsbeschlusses zur Ausgabe der Wandelanleihe 1/2015

Am 18.08.2015 wurde die Erklärung des Vorstands in Bezug auf die Wandelschuldanleihe 1/2015 samt dazugehörigen Beschlüssen einschließlich Anleihebedingungen beim Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh hinterlegt.

 

Herzebrock-Clarholz, den 24.08.215

Vorstand der Roggenkamp Organics

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