ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG: Antrag auf Feststellung gemäß §§ 98, 99 AktG Berichtigung der Veröffentlichung vom 16.11.2020

Landgericht Köln

91 O 14/20

Der Betriebsrat der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln, hat gemäß §§ 98, 99 AktG einen Antrag auf Feststellung bei dem Landgericht Köln zum Aktenzeichen 91 O 14/20 eingereicht, dass bei der Antragsgegnerin ein Aufsichtsrat des Drittbeteiligungsgesetzes zu bilden sei.

Zu diesem Antrag können die Geschäftsführer, die Mitglieder des Aufsichtsrates sowie die nach § 98 Abs. 2 AktG antragsberechtigten Betriebsräte, Sprecherausschüsse, Spitzenorganisationen und Gewerkschaften binnen zwei Monaten ab der Veröffentlichung Stellung nehmen.

 

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