Romantik Hotels & Restaurants AG – Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung

Romantik Hotels & Restaurants AG

Frankfurt am Main

Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung
(digital & in Präsenz)
am 26.04.2022, 14 h

Sehr geehrter Romantik Aktionär,

hiermit laden wir Sie als Vorstand, frist- und formgerecht laut § 17 der Satzung der
Romantik Hotels & Restaurants AG, zur 11. ordentlichen Hauptversammlung am 26. April
2022 ein.

Die 12. ordentliche Hauptversammlung findet als hybride Hauptversammlung statt. Vorstand und Aufsichtsrat werden sich im Hotel Steigenberger Hof, Kaiserplatz,
60311 Frankfurt, gemeinsam mit der Notarin einfinden. Die rechtliche Grundlage hierfür
wurde in der Satzung der Gesellschaft, § 19 Abs. 2 geregelt.

Tagesordnung der 12. ordentlichen (hybriden) Hauptversammlung, am Dienstag, den 26.
April 2022, ab 14 h (per Videokonferenz und in Präsenz)

 
1.

Eröffnung und Feststellung der Formalien

2.

Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2021 inkl. Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses Darstellung der Bilanz von Herrn Detlef Dietrich, Steuerberater
(Dokument steht den Aktionären als Download im Intranet zur Verfügung)

3.

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2021 (Dokument steht den Aktionären
als Download im Intranet zur Verfügung)

4.

Beschlussfassung über das Bilanzergebnis des Geschäftsjahres 2021 auf Vorschlag des
Vorstandes:

Der Jahresgewinn in Höhe von € 17.743,77 wird gegen den bestehenden Verlustvortrag
gebucht.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2021:

Der Vorstand schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates
Entlastung zu erteilen.

7.

Satzungsgemäße Neuwahlen des Aufsichtsrats

Wahlvorschlag des Aufsichtsrates:

1.

Dr. Florian Kreibich, geb. 09.04.1969, Rechtsanwalt und Hotelier, Salzburg (Vors.)

2.

Angelika Stafler, geb. 25.11.1972, Hotelier, Mauls (stv. Vors.)

3.

Christian Höfliger von Siebenthal, geb. 25.11.1977, Hotelier, Saanenmöser-Gstaad

4.

Govert Janzen, geb. 22.01.1965, Hotelier, Middelburg

5.

Martin Mayerhofer, geb. 27.05.1977, Berater im Tourismus

6.

Marco Nussbaum, geb. 05.06.1970, Unternehmer, Hamburg

7.

Jost Deitmar, geb., 22.05.1962, Hotelier, Bad Aibling

8.

André Witschi, geb. 21.02.1942, Hotelfachmann, Zorneding

9.

Daniel Heiserer, geb. 13.03.1975, Hotelier, Ascona

8.

Gebührenordnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Ab dem 01.01.2023 wird die neue Gebührenordnung gelten (steht den Aktionären als Download
im Intranet passwortgeschützt zur Verfügung).

Ab dem heutigen Tage wird diese Gebührenordnung für alle neu aufzunehmenden Aktionäre
angewandt.

9.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Neuer Text: Fettdruck

Gestrichener Text in [eckigen Klammern]

§ 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS

a)

die Förderung mittelständischer, historisch gewachsener und persönlich geführter Hotel-
und Gastronomieunternehmen, die die jeweils gültigen Leistungs- und Minimumanforderungen
sowie Qualitätskriterien dauerhaft erfüllen.

§ 5 NAMENSAKTIEN

2.

Aktionäre können natürliche Personen, Personen-Gesellschaften oder juristische Personen
werden, die einen Hotel- (auch Hotel Garni-) und/​oder reinen Gastronomiebetrieb [gem.
§ 2 Abs. 1a dieser Satzung] besitzen und führen oder einen solchen nur betreiben oder
an einem solchen beteiligt sind.

§ 6 ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN

1

Die Aktie kann übertragen werden, wenn sich die Inhaberschaft oder der Betreiber des
Hotel-/​Gastronomiebetriebes ändert. Sie ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragbar.
Über die Zustimmung entscheidet der Vorstand. [Die Zustimmung zur Übertragung kann
frühestens ein Jahr nach Übergang des Betriebes erteilt werden, wenn die Voraussetzungen
hierfür erfüllt sind und sich der Übernehmer des Betriebes seit Übergang als zuverlässig
bewährt hat.] Bis zur Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung bleibt der übertragende
Gesellschafter Aktionär.

§ 8 EINZIEHUNG VON AKTIEN

[2. Eine Zwangseinziehung von Aktien ist der Gesellschaft gestattet, wenn:] ersetzen durch:
2. Eine Einziehung von Aktien gegen den Willen des Aktionärs ist zulässig, aus wichtigem
Grund, insbesondere weil:
c) der Aktionär gegen gesellschaftsvertragliche Pflichten und insbesondere gegen [den
aktuellen Pflichtenkatalog] Regelungen des Leistungsverzeichnisses & Minimumanforderungen oder die Qualitätskriterien
verstößt
[d) im Hotel- und Gastronomiebetrieb des Aktionärs ein erhebliches Nachlassen der Leistungen
festzustellen ist und dadurch dem Image der Gesellschaft Schaden droht,
e) die in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren stattfindenden Qualitätstests für den
Hotel-/​Gastronomiebetrieb des Aktionärs nicht bestanden werden (mindestens 75 % in
allen Einzelbereichen) und der Aktionär nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem
letzten nicht bestandenen Qualitätstest einen erneuten anonymen, auf seine Kosten
abzuhaltenden Qualitätstest durchführen lässt und erneut nicht mindestens 75 % erreicht,]

§ 9 AUFNAHME NEUER AKTIONÄRE

3.

Bei der Aufnahme eines neuen Aktionärs wird der Vorstand [bei seiner Beschlussfassung
darauf achten, dass in einer Entfernung von gefahrenen 30 Kilometern des Hotel-/​Gastronomiebetriebes
des neuen Aktionärs nicht bereits ein anderer Aktionär seinen Hotel-/​Gastronomiebetrieb
unterhält. Von diesem Grundsatz darf bei der Beschlussfassung durch den Vorstand in
begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.] einen möglichen geographischen Konflikt mit bestehenden Hotels prüfen. Vor seiner
Beschlussfassung wird für diesen Fall eine Marktanalyse durchgeführt und ggfs. einem
neuen Aktionär zugesichert, dass an einem definierten Ort oder in einer definierten
Region kein weiterer Betrieb ähnlicher Art aufgenommen wird. Dem bestehenden Aktionär
kann auf der Basis der geltenden Gebührenordnung ein Kompensationsangebot gemacht
werden.

[4.

Die Aufnahme eines oder mehrerer weiterer neuer Aktionäre ist möglich, wenn im Gebiet,
das den Betrieb des neu aufzunehmenden Aktionärs und den nächstgelegenen Betrieb eines
aktuellen Aktionärs umfasst, mindestens 400.000 Einwohner leben (je 400.000 Einwohner
Möglichkeit der Aufnahme eines neuen Aktionärs oder mehr als 1 Mio. Hotelübernachtungen
pro Jahr im Gebietsschutzbereich von 30 km gem. Abs. 3. erfolgen (je 1 Mio. Hotelübernachtungen
pro Jahr Möglichkeit der Aufnahme eines neuen Aktionärs).]

§ 13 ZUSAMMENSETZUNG, AMTSDAUER

1.

Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon [mindestens je ein Mitglied aus
Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich und Benelux kommt, sofern in
diesem Land mindestens 5 Romantik Hotels bzw. Restaurants vertreten sind.] mindestens die Hälfte aus dem Kreis der Aktionäre zu kommen hat.

10.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Festsetzung der Aufsichtsratsvergütung auf € 600 zzgl. MwSt

Zahlung einer Vergütung an die AR-Mitglieder, die im Auftrag der AG zusätzliche Termine
wahrnehmen mit einem Tagessatz in Höhe von € 600 zzgl. MwSt.

 

Frankfurt, den 23. März 2022

Romantik Hotels & Restaurants AG

Der Vorstand

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