Rubin 104. AG, Berlin – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG ( VRB Vorratsgesellschaften GmbH )

Rubin 104. AG

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die VRB Vorratsgesellschaften GmbH hat uns mitgeteilt, dass ihr sämtliche Aktien der
Gesellschaft gehören und ihr damit sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien gem.
§ 20 Abs. 1 Satz 1 AktG als auch eine Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20 Abs. 4 AktG
in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG gehört.

 

Berlin, 04.05.2022

Rubin 104. AG

 

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