Rüdesheim Tourist AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Rüdesheim Tourist AG

Rüdesheim am Rhein

AG Wiesbaden HRB 20279

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 10.11.2021, 18:00 Uhr, in Rüdesheim in „Mein Bahnhof“ Am Rottland stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rainer Orben

2.

Geschäftsbericht für das Jahr 2020 und Ausblick auf das Jahr 2022 durch den Vorstand, Herrn Martin Duda

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2020 steht ab dem 06.11.2021 hier zum Download bereit:

3.

Vorlage des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlustes

Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

ruedesheim.de/​hauptversammlung

abrufbar. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor dem Hauptversammlungstermin am 28. Mai 2021 gebilligt hat.

4.

Aussprache

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 84.036,00 wie folgt zu verwenden:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust in Höhe von € 84.036,00 einschließlich des Jahresfehlbetrages 2020 in Höhe von € 59.741,08 auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Dividende wird nicht ausgeschüttet.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 der Satzung alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (Aktienbuch) der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens zwei Tage vor der Versammlung, also bis 08.11.2021, bei der Gesellschaft angemeldet haben. Maßgebend für die Einhaltung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft. Aktionäre, die im Aktienbuch eingetragen sind, können sich direkt bei der Gesellschaft unter der Anschrift Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, anmelden.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Rechte der Aktionäre

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zugehen.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern nach § 127 AktG sind der Gesellschaft unter der Anschrift

Rüdesheim Tourist AG
Rheinstraße 29 A
65385 Rüdesheim am Rhein
oder per E-Mail an touristinfo@ruedesheim.de

bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zu übersenden, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird. Bei fristgerechtem Eingang werden sie einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten elektronisch mitgeteilt und auch online unter

www.ruedesheim.de/​hauptversammlung

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

Rüdesheim Tourist AG
Rheinstraße 29 A
65385 Rüdesheim am Rhein
E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de
Telefax: 06722-9061599

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien („Aktien“). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.

 

Rüdesheim am Rhein, den 07.10.2021


Rüdesheim Tourist AG

Der Vorstand

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