Rüdesheim Tourist AGRüdesheim am RheinAG Wiesbaden, HRB 20279Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 24. April 2018, 18.00 Uhr (Empfang ab 17.30 Uhr) in „Mein Bahnhof“, Am Rottland, 65385 Rüdesheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung
Teilnahme an der HauptversammlungZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. StimmrechtsvertretungAktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden. Rechte der AktionäreDas Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 23. April 2018, 24.00 Uhr, zugehen. Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, bis zum 23. April 2018, 24.00 Uhr, zugehen. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt. Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Anfragen, Anträge und Verlangen von AktionärenAnfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten. Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 a, 65385 Rüdesheim am Rhein, per E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de oder per Telefax: 06722 – 90615-99. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser HauptversammlungIm Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien) Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.
Rüdesheim am Rhein, den 20. März 2018 Rüdesheim Tourist AG Der Vorstand |
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