Rüdesheim Tourist AG – Hauptversammlung 2018

Rüdesheim Tourist AG

Rüdesheim am Rhein

AG Wiesbaden, HRB 20279

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 24. April 2018, 18.00 Uhr (Empfang ab 17.30 Uhr) in „Mein Bahnhof“, Am Rottland, 65385 Rüdesheim am Rhein stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung der Hauptversammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der Rüdesheim Tourist AG, Rainer Orben

2.

Geschäftsbericht für das Jahr 2017 und Ausblick auf das Jahr 2018 durch den Vorstand, Rolf Wölfert

3.

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, dem Prüfungsbericht des Aufsichtsrates und des Vorschlages des Vorstandes und des Aufsichtsrates über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2017 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer Orben und den Vorstand Rolf Wölfert

Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein) durch die Aktionäre eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Eine Beschlussfassung zum diesem Tagesordnungspunkt Vorlage Jahresabschluss ist nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits vor dem Hauptversammlungstermin gebilligt hat.

4.

Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden der Rüdesheim Tourist AG, Rainer Orben

5.

Aussprache

6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von € 128.003,73 wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzgewinn in Höhe von
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
€ 128.003,73
7.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte gemäß § 18 Absatz 2 der Satzung durch schriftliche Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben lassen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch jeweils nur einen Aktionär vertreten. Die Mehrfachvertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Rechte der Aktionäre

Das Verlangen von Aktionären nach § 122 Abs. 2 AktG, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden, muss der Gesellschaft bis zum 23. April 2018, 24.00 Uhr, zugehen.

Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft unter der Anschrift Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 A, 65385 Rüdesheim am Rhein, bis zum 23. April 2018, 24.00 Uhr, zugehen. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden für die Zugänglichmachung nicht berücksichtigt. Rechtzeitig eingegangene, zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und etwaigen Stellungnahme der Verwaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme ausgelegt.

Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären

Anfragen, Anträge und Verlangen von Aktionären zur Hauptversammlung sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten.

Rüdesheim Tourist AG, Rheinstraße 29 a, 65385 Rüdesheim am Rhein, per E-Mail: touristinfo@ruedesheim.de oder per Telefax: 06722 – 90615-99.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 123.000,00 und ist eingeteilt in 123 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien) Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmen der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 123 Stück.

 

Rüdesheim am Rhein, den 20. März 2018

Rüdesheim Tourist AG

Der Vorstand

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