Russia Total Return AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Russia Total Return AG

Bad Homburg v.d. Höhe

ISIN DE 000 603 998 5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, dem 15. Februar 2021 um 12:00 Uhr in den Räumen der Notarin Cornelia Treckmann, Hessenring 107, 61348 Bad Homburg stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Russia Total Return AG ein.

TAGESORDNUNG

1.

Änderung von § 4 der Satzung

In der zurzeit gültigen Form der Satzung ist § 4 wie folgt formuliert:

§ 4
Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,– (in Worten: Euro Eine Million).

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 900.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Sie sind am Grundkapital der Gesellschaft in gleichem Umfang beteiligt.

(3) Die Aktien lauten auf den Inhaber.

(4) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 bis zum 31. März 2008 um insgesamt bis zu EUR 500.000,00 (in Worten: Euro fünfhunderttausend) zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand wird auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre hinsichtlich dieser Aktien auszuschließen.

(5) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhungen gemäß der dem Vorstand erteilten Ermächtigung neu zu fassen.

(6) Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand.

Um den stetig zunehmenden Transparenzanforderungen von Banken und Brokern, mit denen die Gesellschaft zusammenarbeitet oder eine Zusammenarbeit anstrebt, zu genügen, schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, § 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

§ 4
Grundkapital und Aktien

(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,– (in Worten: Euro Eine Million).

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 900.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Sie sind am Grundkapital der Gesellschaft in gleichem Umfang beteiligt.

(3) Die Aktien lauten auf den Namen. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister insbesondere, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Elektronische Postadressen und ihre etwaigen Änderungen sollen zur Erleichterung der Kommunikation mit angegeben werden.

(4) Die Form der Aktien und der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Das Gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Es können Sammelurkunden ausgegeben werden. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile sowie etwaiger Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine ist ausgeschlossen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Von den insgesamt ausgegebenen 900.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung mit Ausnahme von 25.527 eigenen Aktien der Gesellschaft alle teilnahme- und stimmberechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 08. Februar 2021 (24:00 Uhr MEZ) bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 25. Januar 2021 (0:00 Uhr MEZ) beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen.

Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):

Russia Total Return AG
Max-Planck-Straße 16
61381 Friedrichsdorf
Email: email@rtrag.de

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Die depotführende Bank schickt die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes in der erforderlichen Form an die Anmeldestelle, welche die Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs und einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen.

ANFRAGEN UND ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG („Anträge von Aktionären“) sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:

Russia Total Return AG
Max-Planck-Straße 16
61381 Friedrichsdorf
Email: email@rtrag.de

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig bis spätestens 01. Februar 2021 (24:00 Uhr MEZ) unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.rtrag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

Bad Homburg v.d. Höhe, im Januar 2021

Russia Total Return AG

Der Vorstand

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