Russia Total Return AG – Hauptversammlung 2016

Russia Total Return AG

Bad Homburg v.d. Höhe

Wertpapierkenn-Nr. 603998
ISIN DE 000 603 998 5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, dem 26. August 2016 um 16:30 Uhr im Steigenberger Hotel Bad Homburg, Kaiser-Friedrich-Promenade 69–75, 61348 Bad Homburg v.d. Höhe stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Russia Total Return AG ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 139.120,35 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Aktie [1.000.000 Aktien abzgl. 100.000 eigener Aktien] EUR 135.000,00
Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung EUR 4.120,35

Die Auszahlung der Dividende soll ab dem 29. August 2016 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Institute erfolgen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Die Hauptversammlung vom 26. August 2011 hat die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Diese Ermächtigung ist am 25. August 2016 ausgelaufen. Um den finanziellen Handlungsspielraum wiederherzustellen, soll die Ermächtigung für den Zeitraum von 5 Jahren erneuert werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 25. August 2021 eigene Aktien zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel bis zu einem Anteil von 10% am Grundkapital zu erwerben. Auf die nach dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat, noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfallen.

b)

Der Erwerb erfolgt mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, das nach Wahl des Vorstandes zu einem festen Kaufpreis oder zu einem nach dem holländischen oder dem modifizierten holländischen Verfahren bestimmten Kaufpreis durchgeführt wird. Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis darf EUR 1,00 nicht unterschreiten und EUR 10,00 nicht überschreiten. Das Volumen des Kaufangebots kann begrenzt werden. Sofern die Zahl der höchstens zum Kaufpreis angedienten Aktien dieses Volumen überschreitet, sind die Annahmeerklärungen für diese Angebote im Verhältnis der Zahl der jeweils angedienten Aktien zu berücksichtigen. Zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile können kaufmännische Rundungen und eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer Stückzahlen von bis zu 100 Stück zum Erwerb angedienter Aktien je Aktionär unter insoweit partiellem Ausschluss eines etwaigen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben wurden, ohne Herabsetzung des Grundkapitals im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Aktienzahl in § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) einer eventuellen Einziehung entsprechend anzupassen.

d)

Die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Von den insgesamt ausgegebenen 1.000.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung mit Ausnahme von 100.000 eigenen Aktien der Gesellschaft alle teilnahme- und stimmberechtigt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes bis zum Ablauf des 19. August 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 05. August 2016 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und ist in deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen.

Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen (Anmeldestelle):

Russia Total Return AG
Max-Planck-Straße 16
61381 Friedrichsdorf
Telefax: 06172/4546410

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre depotführende Bank möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Die depotführende Bank schickt die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes in der erforderlichen Form an die Anmeldestelle, welche die Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausstellt.

STIMMRECHTSVERTRETUNG

Aktionäre, die den Nachweis ihres Anteilsbesitzes und ihre Anmeldung form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs und einer schriftlichen Vollmacht auszuweisen.

ANFRAGEN UND ANTRÄGE VON AKTIONÄREN

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG („Anträge von Aktionären“) sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft ausschließlich zu richten an:

Russia Total Return AG
Max-Planck-Straße 16
61381 Friedrichsdorf
Telefax: 06172/4546410

Anträge von Aktionären, die rechtzeitig bis spätestens Freitag, den 12. August 2016 (24:00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.rtrag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.

 

Bad Homburg v.d. Höhe, im Juli 2016

Russia Total Return AG

Der Vorstand

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