R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Wiesbaden – Bezugsaufforderung gemäß § 186 Abs. 2 AktG (Angebot von Wertpapieren)

R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft

Wiesbaden

Bezugsaufforderung gemäß § 186 Abs. 2 AktG

Das nachstehende Angebot zum Bezug von Aktien der R+V Allgemeine Versicherung AG richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der R+V Allgemeine Versicherung AG. Für das Angebot von Wertpapieren besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, da die Ausnahmetatbestände von Art. 1 Absatz 4 a) der Europäischen Prospektverordnung (EU Nr. 2017/​1129 vom 14.06.2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der RL 2003/​71/​EG, Abl. 2017 Nr. L 168 vom 30.06.2017, S. 12 ff.) (im Folgenden: Prospekt-VO) und Art. 1 Absatz 4 b) Prospekt-VO eingreifen, die nach Art. 1 Absatz 6 Satz 1 Prospekt-VO miteinander kombiniert werden können. Bei den Aktionären, an die sich das Bezugsangebot von Wertpapieren richtet, handelt es sich zum Teil ausschließlich um qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 1 Absatz 4 a) Prospekt-VO sowie zum Teil um weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 1 Absatz 4 b) Prospekt-VO.

Die außerordentliche Hauptversammlung der R+V Allgemeine Versicherung AG vom 28.09.2022 hat beschlossen, das Grundkapital der R+V Allgemeine Versicherung AG von zur Zeit 116.602.926,75 €, das eingeteilt ist in 4.528.269 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien, gegen Bareinlagen um 9.716.917,00 € auf 126.319.843,75 € durch die Ausgabe von 377.356 neuen auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt 662,50 € je Stückaktie, das sind 2.572,82 % des auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrages des Grundkapitals. Der Gesamtausgabebetrag der neuen Stückaktien beträgt 249.998.350,00 €.

Die neuen Aktien werden zunächst den Aktionären zum Ausgabebetrag von 662,50 € je Stückaktie entsprechend deren Beteiligungsquote im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge im Verhältnis 12 : 1 angeboten. Auf jeweils 12 gehaltene alte Stückaktien kann also jeder Aktionär 1 neue Stückaktie zum Ausgabebetrag von je 662,50 € zeichnen und beziehen. Soweit das Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben Aktionäre hinsichtlich dieser entstehenden Bruchteile wegen des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Bezugsaktien oder einen Barausgleich. Die Bezugsfrist und Zeichnungsfrist ist von der außerordentlichen Hauptversammlung der R+V Allgemeine Versicherung AG vom 15.10.2022 bis einschließlich 31.10.2022 festgesetzt worden.

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Einzahlung auf ein Konto der Gesellschaft.

Der Vorstand ist durch die außerordentliche Hauptversammlung der R+V Allgemeine Versicherung AG vom 28.09.2022 ermächtigt, weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie der Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der Bezugsfrist Aktionäre der R+V Allgemeine Versicherung AG über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien beziehen und zeichnen können, jedoch müssen bis spätestens zum 14.11.2022 (einschließlich) diese Aktien gezeichnet sein.

Der Aufsichtsrat der R+V Allgemeine Versicherung AG hat gemäß § 5 Ziffer 1. der Satzung der Übertragung der Bezugsrechte an andere Aktionäre der R+V Allgemeine Versicherung AG zugestimmt.

Aufgrund der durch die außerordentliche Hauptversammlung erteilten Ermächtigung wird durch den Vorstand zu den weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie der Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien Folgendes festgesetzt:

Die Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages mit Wertstellung bis spätestens einschließlich zum 31.10.2022 in bar auf das Konto der Gesellschaft bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (BIC: GENODEFFXXX, IBAN: DE71 5006 0400 0007 0122 47) zu leisten.

Gemäß § 5 Nr. 2 der Satzung der R+V Allgemeine Versicherung AG ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Zur Vermeidung des Ausschlusses fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom

15.10.2022 bis 31.10.2022 einschließlich

bei der Gesellschaft auszuüben und die neuen Aktien zu zeichnen. Für eine Ausübung des Bezugsrechts bitten wir, die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vordrucke für Bezugserklärungen sowie für Zeichnungsscheine zu verwenden. Diese sind mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Bezugserklärungen sind einfach und die Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung an den Vorstand der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, zu übersenden. Vordrucke für Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die Gesellschaft übersandt sowie auch auf Anforderung übermittelt.

Die Ausübung des Bezugsrechts und Zeichnung setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 662,50 € je neuer Stückaktie bis spätestens einschließlich 31.10.2022 auf das oben genannte Konto der Gesellschaft eingezahlt wird. Maßgebend für die Einzahlung ist die Wertstellung. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei.

Nach Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist können Aktionäre der R+V Allgemeine Versicherung AG über ihr Bezugsrecht hinaus

bis 14.11.2022 einschließlich

die nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen nach einem entsprechenden Angebot des Vorstands, auf das ein Anspruch nicht besteht, zeichnen und beziehen. Hierzu wird gebeten, für Bezugserklärungen sowie für Zeichnungsscheine die Vordrucke zu verwenden, die durch die Gesellschaft auf Anforderung übermittelt werden. Die Einzahlung des Bezugspreises (Ausgabebetrag) je gezeichneter neuer Aktie ist in diesem Fall in voller Höhe bis einschließlich zum 14.11.2022 auf das oben genannte Konto der Gesellschaft zu leisten. Maßgebend für die Einzahlung ist die Wertstellung.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ist noch nicht in das Handelsregister eingetragen worden.

 

Wiesbaden, im Oktober 2022

Der Vorstand

 

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