R+V VERSICHERUNG AG, Wiesbaden – Bekanntmachung der Hinterlegung der Erklärung über die Ausgabe von auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

R+V Versicherung AG

Wiesbaden

HRB 7934

Bekanntmachung der Hinterlegung der Erklärung über die Ausgabe von auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der R+V Versicherung AG vom 19.05.2022 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 31.12.2026 auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtbetrag von 77.000.000,00 EUR im Rahmen der bestehenden Mitarbeiterbeteiligung der R+V Versicherungsgruppe auszugeben. Die Hauptversammlung hat das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen und den Vorstand ermächtigt, weitere Bedingungen zur Ausgabe der auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen im Einzelnen festzusetzen. Die diesbezügliche Bekanntmachung erfolgte am 10.06.2022 im Bundesanzeiger.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 7934 hinterlegt worden.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 14.11.2022 beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre in Höhe eines Gesamtnennbetrags von 11.199.100,00 EUR Gebrauch zu machen.

Die Erklärung über die zum 01.12.2022 erfolgte Ausgabe der Gewinnschuldverschreibungen nebst einer Niederschrift des zu Grunde liegenden Beschlusses des Vorstands ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 7934 hinterlegt worden.

Wiesbaden, im Januar 2023

Der Vorstand Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
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