R+V VERSICHERUNG AG, Wiesbaden – Bekanntmachung der Hinterlegung des Ermächtigungsbeschlusses zur Ausgabe von auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

R+V Versicherung AG

Wiesbaden

HRB 7834

Bekanntmachung der Hinterlegung des Ermächtigungsbeschlusses zur Ausgabe von auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19.05.2022 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 31.12.2026 auf den Namen lautende Gewinnschuldverschreibungen bis zu einem Gesamtbetrag von 77.000.000,00 € im Rahmen der bestehenden Mitarbeiterbeteiligung der R+V Versicherungsgruppe auszugeben. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, weitere Bedingungen zur Ausgabe der auf den Namen lautenden Gewinnschuldverschreibungen im Einzelnen festzusetzen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den zu Punkt 8 der Tagesordnung gefassten Beschluss der Hauptversammlung Bezug genommen, der beim Handelsregister hinterlegt wurde.

 

Wiesbaden, im Mai 2022

Der Vorstand                Der Vorsitzende des Aufsichtsrates

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