R+V VERSICHERUNG AG, Wiesbaden – Bezugsaufforderung gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 2 AktG (ausschließlich an die Aktionäre der R+V Versicherung AG)

R+V VERSICHERUNG AG

Wiesbaden

Bezugsaufforderung gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 2 AktG

Das nachstehende Angebot zum Bezug von Aktien der R+V Versicherung AG richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der R+V Versicherung AG. Für das Angebot von Wertpapieren besteht keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts, da die Ausnahmetatbestände von Art. 1 Absatz 4 a) der Europäischen Prospektverordnung (EU Nr. 2017/​1129 vom 14.06.2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der RL 2003/​71/​EG, Abl. 2017 Nr. L 168 vom 30.06.2017, S. 12 ff.) (im Folgenden: Prospekt-VO) und Art. 1 Absatz 4 b) Prospekt-VO eingreifen, die nach Art. 1 Absatz 6 Satz 1 Prospekt-VO miteinander kombiniert werden können. Bei den Aktionären, an die sich das Bezugsangebot von Wertpapieren richtet, handelt es sich zum Teil ausschließlich um qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 1 Absatz 4 a) Prospekt-VO sowie zum Teil um weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 1 Absatz 4 b) Prospekt-VO.

Aufgrund der Änderung von § 4 Ziffer 3. der Satzung der R+V Versicherung AG (im Folgenden: „Gesellschaft“), die am 09.06.2022 durch Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden wirksam geworden ist, ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital bis zum 30.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um einen Nennbetrag von bis zu insgesamt 66.500.000,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). In der Ermächtigung ist vorgesehen, dass die neuen Aktien den Aktionären im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge zum Bezug anzubieten sind. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen.

Auf der Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 28.06.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 352.220.259,74 €, das eingeteilt ist in 13.560.480 auf den Namen lautende Stückaktien, um einen Betrag von 22.013.766,23 € auf 374.234.025,97 € gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von 847.530 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von 292,00 € je Aktie. Der Gesamtausgabebetrag der neuen Stückaktien beträgt 247.478.760,00 €. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2022 gewinnberechtigt.

Der Aufsichtsrat hat am 22.07.2022 seine Zustimmung zu der Kapitalerhöhung und der Ausgabe der neuen Aktien sowie zu dem durch den Vorstand beschlossenen Inhalt der Aktienrechte und den Bedingungen der Aktienausgabe erteilt. Die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung sowie die Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien werden danach wie folgt festgesetzt:

Die neuen Stückaktien werden zunächst den Aktionären entsprechend deren Beteiligungsquote im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 1 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge im Verhältnis 16 : 1 angeboten. Dies bedeutet, dass den Aktionären auf jeweils 16 gehaltene Stückaktien 1 neue Stückaktie angeboten wird. Teilrechte ab einer Größe von 0,5 ergeben den Anspruch auf eine zusätzliche Aktie. Soweit das Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche auf Teilrechte einer Größe von unter 0,5 entstehen, haben Aktionäre hinsichtlich dieser Teilrechte wegen des Ausschlusses des Bezugsrechts für Spitzenbeträge keinen Anspruch auf eine zusätzliche Aktie oder einen Barausgleich. Die Frist zur Ausübung der Bezugsrechte (Bezugsfrist) und die Frist zur Zeichnung der neuen Stückaktien (Zeichnungsfrist) ist vom 05.08.2022 bis einschließlich zum 02.09.2022.

Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Handel von Bezugsrechten wird nicht organisiert.

Der Aufsichtsrat der R+V Versicherung AG hat gemäß § 5 Ziffer 1. der Satzung der Übertragung der Bezugsrechte an andere Aktionäre der R+V Versicherung AG und/​oder an Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit der R+V-Gruppe zugestimmt.

Voraussetzung einer rechtswirksamen Zeichnung neuer Stückaktien in der Bezugs- und Zeichnungsfrist ist, dass die Einzahlungen auf die neuen Aktien in voller Höhe des Ausgabebetrages bis zum Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist, somit bis spätestens 02.09.2022 (einschließlich), auf das Konto der Gesellschaft bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, (BIC: GENODEFFXXX, IBAN: DE08500604000006013311) geleistet werden. Maßgebend für die Einzahlung ist die Wertstellung.

Der Bezug der neuen Stückaktien ist provisionsfrei. Die gesamten Kosten der Kapitalerhöhung werden von der R+V Versicherung AG getragen.

Gemäß § 5 Ziffer 2. der Satzung der R+V Versicherung AG ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Zur Vermeidung des Ausschlusses fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien in der Zeit vom

05.08.2022 bis 02.09.2022 einschließlich

bei der R+V Versicherung AG auszuüben und die neuen Aktien zu zeichnen. Für eine Ausübung des Bezugsrechts sind die von der R+V Versicherung AG zur Verfügung gestellten Vordrucke für Bezugserklärungen sowie für Zeichnungsscheine zu verwenden. Diese sind mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Bezugserklärungen sind einfach und die Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung an den Vorstand der R+V Versicherung AG, Abteilung FH-VV-MK-BA, z. H. Herrn Schweikhard, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, zu übersenden. Vordrucke für Bezugserklärungen und Zeichnungsscheine werden den Aktionären durch die R+V Versicherung AG übersandt sowie auch auf Anforderung übermittelt.

Die Ausübung des Bezugsrechts und Zeichnung setzt voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 292,00 € je neuer Stückaktie bis spätestens einschließlich 02.09.2022 auf das oben genannte Konto der Gesellschaft eingezahlt wird. Maßgebend für die Einzahlung ist die Wertstellung.

Nach Ablauf der Bezugs- und Zeichnungsfrist können Aktionäre der R+V Versicherung AG über ihr Bezugsrecht hinaus und/​oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit der R+V-

Gruppe in einer Nachfrist

bis 23.09.2022 einschließlich

die nicht von den Aktionären gezeichneten Aktien zu den genannten Ausgabebedingungen nach einem entsprechenden Angebot des Vorstands, auf das ein Anspruch nicht besteht, zeichnen und beziehen. Hierzu sind die von der R+V Versicherung AG zur Verfügung gestellten Vordrucke für Bezugserklärungen sowie für Zeichnungsscheine zu verwenden, die durch die Gesellschaft übersandt sowie auch auf Anforderung übermittelt werden. Diese sind mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Bezugserklärungen sind einfach und die Zeichnungsscheine in doppelter Ausfertigung an den Vorstand der R+V Versicherung AG, Abteilung FH-VV-MK-BA, z. H. Herrn Schweikhard, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, zu übersenden.

Die Einzahlung des Bezugspreises (Ausgabebetrag) je gezeichneter neuer Aktie ist in diesem Fall in voller Höhe bis spätestens einschließlich zum 23.09.2022 auf das oben genannte Konto der R+V Versicherung AG zu leisten. Maßgebend für die Einzahlung ist die Wertstellung.

Die Zeichnungen werden unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31.12.2022 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

 

Wiesbaden, im August 2022

Der Vorstand

 

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