RW Holding Aktiengesellschaft
Düsseldorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
am Mittwoch, den 22. Februar 2017, um 12:00 Uhr findet im Hause der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, 5. Etage/Konferenzbereich, die nächste ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.
Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
der RW Holding Aktiengesellschaft
am 22. Februar 2017
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RW Holding Aktiengesellschaft zum 31.08.2016 sowie des Lageberichts, des Vorschlags über die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016 |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der RW Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016 in Höhe von EUR 1.018.028,77 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016 zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015/2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016 zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Niederlassung Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu wählen. |
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6. |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der RW Holding Aktiengesellschaft besteht laut § 9 Abs. (1) der Satzung aus 9 Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung zu wählen sind. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 22. Februar 2017, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 entscheiden wird, werden sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats aus dem Amt scheiden. Daher ist die Neuwahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder vorzunehmen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die in § 9 Absatz (2) und Absatz (3) der Satzung geregelte Amtsdauer, somit für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt, in den Aufsichtsrat der RW Holding Aktiengesellschaft zu wählen:
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7. |
Änderung der Satzung der RW Holding Aktiengesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der RW Holding Aktiengesellschaft wie folgt zu ändern: |
7.1 |
§ 6 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. |
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7.2 |
§ 7 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Alle Vorstandsmitglieder sind berechtigt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 1. Halbs. 2. Alt. BGB). |
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7.3 |
Nach § 25 der Satzung wird folgender neuer Abschnitt eingefügt:
§ 26 Einziehung von Aktien
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7.4 |
Der bisherige Abschnitt V. Schlußbestimmung erhält die neue Nummerierung VI. Der bisherige § 26 wird § 27. |
8. |
Verschiedenes |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Gem. § 20 der Satzung der RW Holding AG ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Hinterlegung der Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung erforderlich. Die Hinterlegung kann bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder einem deutschen Kreditinstitut erfolgen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben.
Düsseldorf, 10. Januar 2017 |
Mit freundlichen Grüßen |
RW Holding Aktiengesellschaft |
Der Vorstand |