RW Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

RW Holding Aktiengesellschaft i.L.

Düsseldorf

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Montag, den 26. November 2018, um 13:00 Uhr findet im Hause der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, 5. Etage/Konferenzbereich, die nächste ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.

Tagesordnung
zur
ordentlichen Hauptversammlung
der RW Holding Aktiengesellschaft i.L.
am 26. November 2018

1.

Vorlage des Jahresabschlusses der RW Holding Aktiengesellschaft i.L. zum 21.02.2018 sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr vom 22.02.2017 bis zum 21.02.2018 und Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Niederlassung Wuppertal, versehenen Jahresabschluss der RW Holding Aktiengesellschaft i.L. zum 21.02.2018 festzustellen.

2.

Vorlage der Schlussrechnung der RW Holding Aktiengesellschaft i.L. sowie Beschlussfassung über die Billigung der Schlussrechnung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Schlussrechnung der RW Holding Aktiengesellschaft i.L. zu billigen.

3.

Entlastung der Abwickler

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Abwicklern Entlastung für den Zeitraum vom 22.02.2017 bis zum Datum der Schlussrechnung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für den Zeitraum vom 22.02.2017 bis zum Datum der Schlussrechnung zu erteilen.

5.

Aufbewahrung der Bücher und Schriften der Gesellschaft

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Bücher und Schriften der Gesellschaft vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für die Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.

6.

Verschiedenes

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gem. § 20 der Satzung der RW Holding AG i.L. ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Hinterlegung der Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung erforderlich. Die Hinterlegung kann bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder einem deutschen Kreditinstitut erfolgen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Düsseldorf, 15. Oktober 2018

 

RW Holding Aktiengesellschaft i.L.

Die Abwickler

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