RWE Aktiengesellschaft – Bekanntmachung zur Umwandlung der Inhaber-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Inhaber-Stammaktien mit Stimmrecht sowie Umstellung der Börsennotierung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
RWE Aktiengesellschaft
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung zur Umwandlung der Inhaber-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in Inhaber-Stammaktien mit Stimmrecht sowie Umstellung der Börsennotierung 01.07.2019

RWE Aktiengesellschaft

Essen

International Securities Identification Numbers (ISIN):
DE 0007037129, Stammaktien
DE 0007037145, Vorzugsaktien

Bekanntmachung
zur Umwandlung der Inhaber-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht in
Inhaber-Stammaktien mit Stimmrecht sowie Umstellung der Börsennotierung

Die ordentliche Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft, Essen (nachfolgend die „Gesellschaft“ genannt), vom 3. Mai 2019 sowie die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre vom selben Tag haben u. a. beschlossen, die von der Gesellschaft ausgegebenen 39.000.000 auf den Inhaber lautenden stimmrechtslosen Vorzugsaktien unter Aufhebung des Gewinnvorzugs in 39.000.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Stimmrecht umzuwandeln. Der in § 4 Absatz 4 der Satzung bestimmte Gewinnvorzug der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht wird aufgehoben. Des Weiteren wurden auch die übrigen Satzungsregelungen, die sich auf die Vorzugsaktien bezogen haben, entsprechend angepasst.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.573.748.477,44 und ist nunmehr eingeteilt in 614.745.499 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie.

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 28. Juni 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 14525 eingetragen. Mit dieser Eintragung in das Handelsregister wurden die Satzungsänderungen hinsichtlich der Umwandlung der stimmrechtslosen Vorzugsaktien in Stammaktien wirksam und die Inhaber der bisherigen Vorzugsaktien automatisch zu Inhabern von Stammaktien. Diese Änderung macht die depot- und börsenmäßige Umstellung der Vorzugsaktien erforderlich.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile satzungsgemäß ausgeschlossen ist, wurden die aus der Umwandlung der Vorzugsaktien hervorgehenden Stück 39.000.000 Stammaktien in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt. Dementsprechend werden die Depotbanken nach dem Stand vom 28. Juni 2019, nach Börsenschluss, die Depotbestände der Vorzugsaktien (ISIN DE0007037145) im Verhältnis 1 : 1 in Stammaktien umbuchen, d.h. an die Stelle jeweils einer Vorzugsaktie tritt eine Stammaktie (ISIN DE0007037129). Die Umwandlung der Depotbestände ist für die Aktionäre kostenfrei.

Da alle Aktien der Gesellschaft in Girosammeldepots verwahrt werden, ist von den einzelnen Aktionären der Gesellschaft wegen der Umbuchung der Vorzugsaktien in die Stammaktien nichts zu veranlassen.

Die aus der Umwandlung der Vorzugsaktien hervorgehenden Stück 39.000.000 Stammaktien, ausgestattet mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2019, wurden am 28. Juni 2019 zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) und zum regulierten Markt an der Börse Düsseldorf zugelassen sowie an den Wertpapierbörsen in Berlin, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart in den Freiverkehr einbezogen. Die Aufnahme des Handels und der Notierung ist für den 1. Juli 2019 vorgesehen.

Mit Ablauf des 28. Juni 2019 wurden der Börsenhandel und die Notierung für die Vorzugsaktien (ISIN DE0007037145) eingestellt; vorliegende Börsenaufträge für Vorzugsaktien erlöschen.

 

Essen, im Juli 2019

RWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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