RWE Aktiengesellschaft, Essen – Dividendenbekanntmachung

RWE Aktiengesellschaft

Essen

WKN 703712 /​ ISIN DE0007037129

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 28. April 2022 hat beschlossen, den Bilanzgewinn
der RWE Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 608.623.088,29
wie folgt zu verwenden:

 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90
je dividendenberechtigter Stückaktie:
EUR 608.598.043,20
Gewinnvortrag: EUR 25.045,09

 

Die Dividende wird am 3. Mai 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375
%) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären, die ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“
des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder
teilweise für Aktionäre, die ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“
eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht
durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine
etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

 

Essen, im April 2022

RWE Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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