RWE Aktiengesellschaft
Essen
WKN 703712 / ISIN DE0007037129
Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Schaffung
eines genehmigten Kapitals)
1. |
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Die ordentliche Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft vom 4. Mai 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 3. Mai 2025 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 21. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung zu erwerben. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden. |
2. |
Schaffung eines genehmigten Kapitals Die ordentliche Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft vom 4. Mai 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Mai 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 380.846.702,08 durch Ausgabe von bis zu 148.768.243 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. |
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse ist unter Tagesordnungspunkten 8 und 10 der Einberufung der Hauptversammlung enthalten, die am 21. März 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden beim Handelsregister des Amtsgerichts Essen (HRB 14525) hinterlegt.
Essen, im Mai 2023
RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand