RWE Aktiengesellschaft Essen – Hinweis auf Beschluss und Erklärung über die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

RWE Aktiengesellschaft

Essen

ISIN: DE0007037129
WKN: 703712

Veröffentlichung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
– Hinweis auf Beschluss und Erklärung über die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der RWE Aktiengesellschaft am 1. Oktober 2022 beschlossen, von der am 28. April 2021 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von (Pflicht-)Wandelanleihen Gebrauch zu machen und eine Pflichtwandelanleihe im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 2.427.600.000 zu begeben, die nach Maßgabe der Anleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der RWE Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag von bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals gewandelt wird. Die Emission erfolgt mittelbar durch eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der RWE Aktiengesellschaft, die RWE Renewables International Participations B.V.

Die Teilschuldverschreibungen haben einen Nennbetrag von jeweils EUR 100.000. Spätestens zum Ende der einjährigen Laufzeit sind die Teilschuldverschreibungen zwingend zu wandeln (Wandlungspflicht). Die Pflichtwandelanleihe ist durch das Bedingte Kapital 2021 gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung der RWE Aktiengesellschaft unterlegt. Das Bezugsrecht der Aktionäre der RWE Aktiengesellschaft, die Pflichtwandelanleihe zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Der Beschluss des Vorstands über die Ausgabe der Pflichtwandelanleihe und eine Erklärung über die Ausgabe der Pflichtwandelanleihe sowie die Niederschrift der Hauptversammlung vom 28. April 2021 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurde beim Handelsregister, Amtsgericht München, HRB 14525, hinterlegt.

 

Essen, im Oktober 2022

RWE Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

 

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