RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft
Hannover
EINLADUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Freitag, 24. Juni 2016, 14.30 Uhr
in der
Zentrale der RWS Vermögensplanung AG
Rotenburger Str. 17, 30659 Hannover
ein.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Geschäftsberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrats. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinnes
Die vorgeschlagenen Beträge sind unter Berücksichtigung der zurzeit und voraussichtlich auch am Tage der Hauptversammlung gehaltenen und dann nicht dividendenberechtigten eigenen 27.378 Aktien ermittelt worden. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. |
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5. |
Erwerb und Veräußerung eigener Aktien Der Vorstand der Gesellschaft wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, vom Tage der Beschlussfassung an für 18 Monate Aktien der RWS Vermögensplanung AG zum Gegenwert von EUR 645,10 je vinkulierter Namensaktie im Nennwert von DM 50,– (entspricht 26 Stückaktien im Nennwert von 1,– Euro) zu erwerben. Der Gesamtanteil der von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien darf 10 v. H. am Grundkapital der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien an Vertriebspartner – Handelsvertreter – und/oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Tochtergesellschaften im Zuge des vom Vorstand der Gesellschaft festgelegten Aktienbeteiligungsprogramms zu den in diesem Programm festgelegten Bedingungen zum Gegenwert von EUR 645,10 je vinkulierter Namensaktie im Nennwert von DM 50,– (entspricht 26 Stückaktien im Nennwert von 1,– Euro) zu veräußern. Im Übrigen ist ein Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. |
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und zur Hauptversammlung rechtzeitig (§ 123 Ziff. 4 AktG n. F.) angemeldet sind. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Hannover, 12. Mai 2016
Der Vorstand