RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft

Hannover

EINLADUNG

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am Freitag, 17. Juni 2022, 14.15 Uhr,

ein.

Die virtuelle Hauptversammlung der RWS AG findet ohne physische Präsenz der Aktionäre
statt. Die Hauptversammlung können unsere Aktionäre live in Bild und Ton über das
Internet verfolgen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die vorangegangene Anmeldung.
Die Anmeldeunterlagen erhalten unsere Aktionäre direkt von der Gesellschaft.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist RWS Vermögensplanung AG,
Rotenburger Str. 17 in 30659 Hannover.

Tagesordnung:

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Geschäftsberichtes
und des Berichtes des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

den Bilanzgewinn von € 4.011.281,88

wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung einer Dividende von € 2,00 je
Stückaktie bei einem dividendenberechtigten Grundkapital von € 493.402,00
€ 986.804,00
Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 14.07.2022
b) Vortrag auf neue Rechnung € 3.024.477,88

Die vorgeschlagenen Beträge sind unter Berücksichtigung der zurzeit und voraussichtlich
auch am Tage der Hauptversammlung gehaltenen und dann nicht dividendenberechtigten
eigenen 26.598 Aktien ermittelt worden.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96, 101 AktG aus von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt zur Wahl als Aufsichtsratsmitglieder vor:

a.)

Dipl. Betriebswirt Klaus Dombrowski, Wunstorf

b.)

Dipl. Kfm. Steuerberater Bernd Hagemeier, Barsinghausen

6.

Erwerb und Veräußerung eigener Aktien

Der Vorstand der Gesellschaft wird gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, vom Tage
der Beschlussfassung an für 18 Monate Aktien der RWS Vermögensplanung AG zum Gegenwert
von EUR 791,30 je vinkulierter Namensaktie im Nennwert von DM 50,- (entspricht 26
Stückaktien im Nennwert von 1,- Euro) zu erwerben. Der Gesamtanteil der von der Gesellschaft
erworbenen eigenen Aktien darf 10 v. H. am Grundkapital der Gesellschaft nicht übersteigen.
Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien an Vertriebspartner – Handelsvertreter
– und/​oder Mitarbeiter der Gesellschaft oder Tochtergesellschaften im Zuge des vom
Vorstand der Gesellschaft festgelegten Aktienbeteiligungsprogramms zu den in diesem
Programm festgelegten Bedingungen zum Gegenwert von EUR 791,30 je vinkulierter Namensaktie
im Nennwert von DM 50,- (entspricht 26 Stückaktien im Nennwert von 1,- Euro) zu veräußern.
Im Übrigen ist ein Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und zur Hauptversammlung rechtzeitig
(§123 Ziff. 4 AktG n. F.) angemeldet sind. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten
mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also
bis zum 15. Juni 2022, 24.00 Uhr MESZ, elektronisch einzureichen sind. Fragen der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten können unter der folgenden E-Mail-Adresse gestellt
werden:

hauptversammlung@rws.de

Sofern wir die Gewissheit haben, die Hauptversammlung in einem angemessenen Zeitrahmen
zu Ende bringen zu können, haben Aktionäre, die ihre Fragen fristgerecht eingereicht
haben, die Möglichkeit, im beschränkten Umfang Nachfragen zu ihren eigenen Fragen
während der Hauptversammlung zu stellen.

Widerspruch

Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können von
Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. Die
genauere Beschreibung über das Einlegen eines Widerspruches erhalten sie mit ihren
Stimmrechtsunterlagen.

Zugang zu weiteren Informationen

Weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, die Einladung zur
Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die weiteren Informationen
nach § 124 a AktG werden wir Ihnen direkt zusenden.

Nach der Hauptversammlung senden wir Ihnen auf Antrag auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
zu.

Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden ebenfalls direkt zugesandt.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen,
erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder Ihren Bevollmächtigten. Dies
geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Unsere Informationen zum Datenschutz betreffend die virtuelle Hauptversammlung
am 17.06.2022 können Sie unter

hauptversammlung@rws.de

anfordern.

Wir wünschen allen unseren Aktionären: „Bleiben Sie gesund!“

 

Hannover, 10. Mai 2022

 

Der Vorstand

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