RWS Vermögensplanung Aktiengesellschaft
Hannover
EINLADUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft
am Freitag, 17. Juni 2022, 14.15 Uhr,
ein.
Die virtuelle Hauptversammlung der RWS AG findet ohne physische Präsenz der Aktionäre
statt. Die Hauptversammlung können unsere Aktionäre live in Bild und Ton über das
Internet verfolgen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die vorangegangene Anmeldung.
Die Anmeldeunterlagen erhalten unsere Aktionäre direkt von der Gesellschaft.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist RWS Vermögensplanung AG,
Rotenburger Str. 17 in 30659 Hannover.
Tagesordnung:
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 14 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und zur Hauptversammlung rechtzeitig
(§123 Ziff. 4 AktG n. F.) angemeldet sind. Sie können sich durch einen Bevollmächtigten
mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Fragerecht der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, also
bis zum 15. Juni 2022, 24.00 Uhr MESZ, elektronisch einzureichen sind. Fragen der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten können unter der folgenden E-Mail-Adresse gestellt
werden:
hauptversammlung@rws.de
Sofern wir die Gewissheit haben, die Hauptversammlung in einem angemessenen Zeitrahmen
zu Ende bringen zu können, haben Aktionäre, die ihre Fragen fristgerecht eingereicht
haben, die Möglichkeit, im beschränkten Umfang Nachfragen zu ihren eigenen Fragen
während der Hauptversammlung zu stellen.
Widerspruch
Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können von
Beginn der virtuellen Hauptversammlung an bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung
Widerspruch zur Niederschrift gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einlegen. Die
genauere Beschreibung über das Einlegen eines Widerspruches erhalten sie mit ihren
Stimmrechtsunterlagen.
Zugang zu weiteren Informationen
Weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre, die Einladung zur
Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie die weiteren Informationen
nach § 124 a AktG werden wir Ihnen direkt zusenden.
Nach der Hauptversammlung senden wir Ihnen auf Antrag auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse
zu.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen werden ebenfalls direkt zugesandt.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen,
erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder Ihren Bevollmächtigten. Dies
geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Unsere Informationen zum Datenschutz betreffend die virtuelle Hauptversammlung
am 17.06.2022 können Sie unter
hauptversammlung@rws.de
anfordern.
Wir wünschen allen unseren Aktionären: „Bleiben Sie gesund!“
Hannover, 10. Mai 2022
Der Vorstand
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