Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Sachsenmilch Aktiengesellschaft Leppersdorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG | 30.03.2020 |
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Sachsenmilch AktiengesellschaftLeppersdorfBekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktGDie Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH, Wachau OT Leppersdorf (Deutschland) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und 3 AktG (unmittelbare Kapitalbeteiligung ohne Hinzurechnung gemäß § 20 Abs. 2 AktG in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG, Fischach (Deutschland) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die Molkerei Alois Müller GmbH & Co. KG auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 AktG (mittelbare Kapitalbeteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Die Molkerei Alois Müller Komplementär GmbH, Mödling (Österreich) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die Molkerei Alois Müller Komplementär GmbH auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und 3 AktG (unmittelbare Kapitalbeteiligung ohne Hinzurechnung gemäß § 20 Abs. 2 AktG in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Die UTM Belgium Finance S.p.r.l., Arlon (Belgien) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die UTM Belgium Finance S.p.r.l. auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 AktG (mittelbare Kapitalbeteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Die UTM Luxemburg SCA, Luxemburg (Luxemburg) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die UTM Luxemburg SCA auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 AktG (mittelbare Kapitalbeteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg (Luxemburg) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 AktG (mittelbare Kapitalbeteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Die Unternehmensgruppe Theo Müller S.à r.l., Luxemburg (Luxemburg) hat uns mitgeteilt, dass ihr gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und die Unternehmensgruppe Theo Müller S.à r.l. auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und 3 AktG (unmittelbare Kapitalbeteiligung ohne Hinzurechnung gemäß § 20 Abs. 2 AktG in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt. Herr Theobald Müller, Erlenbach (Schweiz) hat uns mitgeteilt, dass ihm gemäß § 20 Abs. 4 AktG mittelbar (§ 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört und dieser auch die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 AktG (mittelbare Kapitalbeteiligung in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien) erfüllt.
Leppersdorf, im März 2020 Sachsenmilch Aktiengesellschaft Der Vorstand |