SAG Sadisdorfer Agrar AG: Bezugsangebot

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SAG Sadisdorfer Agrar AG
Schmiedeberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bezugsangebot 07.02.2020

SAG Sadisdorfer Agrar AG

Schmiedeberg

AG Dresden, HRB 29427

Bezugsangebot

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2023 durch Ausgabe von bis zu 50 neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 50.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 50 vinkulierten Namensaktien im Nennbetrag von 1.000 EUR je Aktie zu erhöhen. Die Satzungsermächtigung wurde am 9. Juli 2018 im Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand hat auf dieser Grundlage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 100.000 EUR um 50.000 EUR auf 150.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 50 neuen vinkulierten Namensaktien im Nennbetrag von 1.000 EUR zu erhöhen.

Die Aktien werden gegen Bareinlagen zum Ausgabepreis von 1.000 EUR je Aktie und mit Gewinnbezugsberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ausgegeben.
Die neuen Aktien werden Aktionären im Verhältnis 2:1 zum unmittelbaren Bezug angeboten, d. h., auf zwei bisher gehaltene Nennbetragsaktien á 1.000 EUR kann eine neue Aktie zum Ausgabebetrag von 1.000 EUR pro Aktie bezogen werden.

Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre Bezugserklärung bis zum 20. Februar 2020 bei der Gesellschaft unter der Adresse SAG Sadisdorfer Agrar AG, z.H. des Vorstandes, Frauensteiner Straße 9 A, 01744 Dippoldiswalde OT Sadisdorf, einzureichen.

Der Bezugspreis auf die neuen Aktien ist mit Abgabe der Bezugserklärung, spätestens bis zum 20. Februar 2020 auf das Konto der Gesellschaft bei der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG, IBAN DE67 8509 0000 4620 6110 05, Verwendungszweck: Aktienbezug aus genehmigtem Kapital I/2018, zu überweisen.
Nach Ablauf der Bezugsfrist von den Aktionären nicht gezeichnete Aktien können ab dem 21.02.2020 bis zum 29.02.2020 von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und/oder von Mitarbeitern unserer Gesellschaft, welche die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen im Sinne von § 6 Abs. 2 lit. a) bis lit. c) oder Absatz 3 unserer Satzung erfüllen, zu den genannten Ausgabebedingungen gezeichnet und bezogen werden.

Die Zeichnungen und Bezugserklärungen von Aktionären werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Zeichnungseingangs berücksichtigt.

 

Sadisdorf, im Januar 2020

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.