SAG Sadisdorfer Agrar AG – Hauptversammlung 2018

SAG Sadisdorfer Agrar AG

Schmiedeberg

Einladung

zur

Außerordentlichen Hauptversammlung

am

Mittwoch, 27.06.2018, um 14.00 Uhr (MESZ)

im

Beratungsraum Sadisdorf

Tagesordnung

TOP 1)

Beschlussfassung über ein genehmigtes Kapital I/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 50.000 auf bis zu 150.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 50 vinkulierten Namensaktien im Nennbetrag von 1.000 EUR pro Aktie gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2018).

Das Bezugsrecht der Aktionäre wird nicht ausgeschlossen.

Soweit die neuen Aktien innerhalb des gesetzlichen Bezugsrechts nicht vollständig gezeichnet werden, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Veröffentlichung des Bezugsangebotes und Ablauf der dort genannten Bezugsfrist ermächtigt, Aktionäre über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus und/oder Mitarbeiter der Gesellschaft, welche die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen im Sinne von § 6 Abs. (2) lit. a) bis lit. c) oder Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft erfüllen zum Bezug dieser neuen, nicht gezeichneten Aktien zuzulassen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

Der Vorstand wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Ausübungsumfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 06/2018 zu ändern.

TOP 2)

Beschluss über die Einfügung eines neuen § 4 a (Genehmigtes Kapital) in die Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Nach § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wird ein neuer § 4 a (Genehmigtes Kapital) in die Satzung eingefügt, welcher folgenden Wortlaut hat:

§ 4 a Genehmigtes Kapital

„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 27. Juli 2023 durch Ausgabe von bis zu 50 neuen Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 50.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 50 neuen vinkulierten Namensaktien im Nennbetrag von 1.000 EUR pro Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2018).
Soweit die neuen Aktien innerhalb des gesetzlichen Bezugsrechts nicht vollständig gezeichnet werden, ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates nach Veröffentlichung des Bezugsangebotes und Ablauf der dort genannten Bezugsfrist ermächtigt, Aktionäre über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus und/oder Mitarbeiter der Gesellschaft, welche die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen im Sinne von § 6 Abs. (2) lit. a) bis lit. c) oder Abs. (3) der Satzung der Gesellschaft erfüllen, oder Dritte zum Bezug dieser neuen, nicht gezeichneten Aktien zuzulassen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Ausübungsumfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital I/2018 zu ändern.“

TOP 3)

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 (Einziehung von Aktien)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

lit. d) des § 19 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert :

„d) ein Aktionär verstirbt und seine Aktien von Todes wegen auf andere als in § 3 Abs. 1 lit. a) bis c) oder Abs. (3) benannte Personen übergehen …“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 Satzung alle Aktionäre berechtigt, die gemäß § 67 AktG am Hauptversammlungstag (= 27.06.2018) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Unsere Aktionäre werden gebeten, sich bis 26. Juni 2018 per E-Mail, telefonisch oder per Fax anzumelden.

Jeder Aktionär und jeder Aktionärsvertreter hat sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis/Reisepass) auszuweisen. Bevollmächtigte haben darüber hinaus eine schriftliche Vollmacht vorzulegen oder der Gesellschaft vorab zu übersenden.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen anderen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anfragen, Mitteilungen und Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vollmachts-, und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

SAG Sadisdorfer Agrar AG
z. H. Frau Anja Herzog, Mitglied des Vorstandes
Frauensteiner Straße 9 A, 01744 Dippoldiswalde OT Sadisdorf
Telefon: 035052 65301, Telefax 035052 64251
E-Mail: a.herzog@agrar-sadisdorf.de

Die Versammlung erfolgt in Anwesenheit eines beurkundenden Notars.

 

Sadisdorf, am 18. Mai 2018

N. Flämig

– Vorstand –

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