SALEWA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

SALEWA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft

München

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, den 10.08.2016 um 11.00 Uhr

im Restaurant Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, 1. OG, 81541 München,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der SALEWA Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in München

ein.

Tagesordnung:

1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EURO 478.130,72 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EURO 2,50 je Stückaktie und damit insgesamt EURO 177.425,00

Gewinnvortrag auf neue Rechnung EURO 300.705,72

3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.
Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich gem. § 96, Abs. 1 letzte Variante des Aktiengesetzes, ausschließlich aus Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die letzten Wahlen haben in der Hauptversammlung vom 17.08.2011 stattgefunden. Nach § 11, Abs. 2 der Satzung unserer Gesellschaft beginnt die Amtsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Beendigung der Hauptversammlung, in der die Wahl stattfindet, sie endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 4. Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitrechnet. Somit läuft die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder mit der Hauptversammlung 2016 aus. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die amtierenden Herren:

1.

Anton Buchele, Raumausstatter, München

2.

Josef Reitmeier, Kaufmann, Wolnzach

3.

Josef Stadler, Kaufmann, Freilassing

wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass nach § 15 der Satzung ein Aktionär nur einen anderen Aktionär mit seiner Vertretung beauftragen kann.

 

Der Vorstand

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