Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Salzgitter Aktiengesellschaft Salzgitter |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 2. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden | 07.02.2019 |
Salzgitter AktiengesellschaftSalzgitterISIN DE0006202005 / Wertpapierkennnummer 620 2002. Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener AktienurkundenDie von unserer Gesellschaft begebenen effektiven Aktienurkunden (Stückaktien) bestehend aus Mantel und Bogen sind derzeit nur noch mit dem Erneuerungsschein ausgestattet. Der Bogen ist damit komplett aufgebraucht, jede effektive Stückaktie besteht nur noch aus dem Aktienmantel und ist damit nicht mehr vollständig. Die bisherigen Aktienurkunden unserer Gesellschaft über 40.000 Aktienurkunden über je eine Stückaktie, 10.000 Sammelurkunden über je 10 Stückaktien und 2.000 Sammelurkunden über je 100 Stückaktien sind damit unrichtig geworden. Ferner ist nach der Satzung unserer Gesellschaft der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung war durch die Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 23.04.1998 beschlossen und am 07.05.1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig (HR B 9207) eingetragen worden. Das bestehende Grundkapital unserer Gesellschaft wird künftig in vollem Umfang durch eine oder mehrere Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Inhaber von Stückaktien unserer Gesellschaft sind an diesem Sammelbestand an Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Die Aktionäre unserer Gesellschaft, die Inhaber der Aktienurkunden
sind, werden daher gebeten, ihre alten effektiven Aktienmäntel nebst Erneuerungsschein, rechter Teil, in der Zeit vom 15.01.2019 bis 15.04.2019 einschließlichbei ihrer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG einzureichen. Nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Aktienurkunden werden die Aktionäre unserer Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Stückaktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Von Aktionären, deren Aktien bei einem depotführenden Institut in einem Girosammeldepot oder in einem Streifbanddepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei einer Depotbank zur Weiterleitung an die UniCredit Bank AG, München, einzureichen. Für die Aktionäre wird die Umstellung auf die Girosammelverwahrung kostenlos durchgeführt. Ab dem 15.01.2019 sind die Aktien der Salzgitter Aktiengesellschaft nur noch im Girosammelwege lieferbar. Alle in Umlauf befindlichen unrichtig gewordenen Aktien der Salzgitter Aktiengesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 15.04.2019 zum Umtausch bzw. zur Einbuchung in die Girosammelverwahrung eingeliefert werden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss vom 28.11.2018 des Amtsgerichts Braunschweig erteilt worden. Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden sind entsprechende Anteile an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand verbucht, die zu Gunsten der berechtigten Aktionäre bereitgehalten werden.
Salzgitter, im Februar 2019 Der Vorstand |