Samhammer AG
Weiden i. d. Opf.
Bekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG
Die Samhammer Holding GmbH, Weiden i. d. Opf., hat uns gem. § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr keine Mehrheitsbeteiligung mehr an der Samhammer AG gehört und diese auch nicht zu mehr als ¼ am Grundkapital der Samhammer AG beteiligt ist.
Die Hellerich Holding GmbH, Parkstein, hat uns gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr am Grundkapital der Samhammer AG eine Mehrheitsbeteiligung gehört.
Die Zink-Kunnert Holding GmbH, Regensburg, hat uns gem. § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie am Grundkapital der Samhammer AG zu mehr als ¼ beteiligt ist.
Weiden, den 6.12.2021
Der Vorstand
Thomas Hellerich Annemarie Zink-Kunnert
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