Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft

Planegg

ISIN DE000A2BPP70 (WKN A2B PP7)
ISIN DE0007163107 (WKN 716 310)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am Dienstag, den 26. Juni 2018, 10:30 Uhr, im
ConferenceCenter im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5 in 80333 München, stattfindet.

A. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrates

Die vorgenannten Unterlagen sowie der Jahresabschluss der Sanastera S.p.A., Bologna, Italien, für das Geschäftsjahr 2017 sind im Internet veröffentlicht und können auf der Internetseite des Unternehmens unter

www.sanacorp-investor.de

unter dem Menüpunkt „Hauptversammlung“ eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre ausliegen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 13.747.946,04 wie folgt zu verwenden:

1. Verteilung an die Aktionäre
a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je € 0,94 auf insgesamt 6.000.000
Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
€ 5.640.000,00
b) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je € 0,99 auf insgesamt 2.212.675
Vorzugsaktien ohne Nennbetrag
€ 2.190.548,25
2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung € 5.917.397,79
Bilanzgewinn € 13.747.946,04

Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am Freitag, den 29. Juni 2018, fällig. Die Auszahlung erfolgt daher am 29. Juni 2018.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

B. Hinweise:

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Rechten

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – wenn und soweit dem betreffenden Aktionär ein Stimmrecht zusteht – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Ein Formular zur Anmeldung findet sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tage der Hauptversammlung, mithin spätestens am

Dienstag, den 19. Juni 2018, 24:00 Uhr,

unter einer der nachfolgenden Adressen in deutscher oder englischer Sprache zugehen:

Post: Sanacorp Pharmaholding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Fax: +49.(0).89 889 69 06 – 33
E-Mail: sanacorp@better-orange.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt danach auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Stimmberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 20. Juni 2018 (00:00 Uhr) bis einschließlich 26. Juni 2018 (24:00 Uhr) erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 26. Juni 2018 verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 19. Juni 2018 (24:00 Uhr).

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten die Aktionäre nach Möglichkeit recht frühzeitig um die Übersendung der Anmeldung, damit sie die Eintrittskarte noch rechtzeitig erhalten.

2.

Stimmabgabe bzw. Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Teilnahmeberechtigte Aktionäre (vgl. oben Ziff. 1) können ihre Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen. Bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B. eine Aktionärsvereinigung.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Widerruf kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen. Dieses Textformerfordernis gilt nicht bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder Vereinigungen von Aktionären oder von sonstigen in § 135 Abs. 8 AktG bzw. § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG genannten Personen.

3.

Auskunftsrecht der Aktionäre

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Um die sachgerechte Beantwortung in der Hauptversammlung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an folgende Kontaktdaten der Gesellschaft zu übersenden (diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts und die Beantwortung von Fragen; das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt):

Post: Sanacorp Pharmaholding AG
Hauptversammlung 2018
Semmelweisstraße 4
82152 Planegg
Fax: +49.(0).89 8581 – 445
E-Mail: hauptversammlung@sanacorp.de
4.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, die von der Gesellschaft nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich zu richten an:

Post: Sanacorp Pharmaholding AG
Hauptversammlung 2018
Semmelweisstraße 4
82152 Planegg
Fax: +49.(0).89 8581 – 445
E-Mail: hauptversammlung@sanacorp.de

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter diesen Adressen eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG (Gegenanträge) bzw. § 127 AktG (Wahlvorschläge) im Internet unter

www.sanacorp-investor.de

veröffentlicht.

5.

Allgemeines/Kontakt

Für allgemeine Fragen zur Hauptversammlung stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung:

Post: Sanacorp Pharmaholding AG
Investor-Relations
Semmelweisstraße 4
82152 Planegg
Tel: +49.(0).89 8581 – 239
Fax: +49.(0).89 8581 – 445
E-Mail: ir@sanacorp.de

Wir würden uns freuen, Sie in München begrüßen zu können.

 

Planegg, im Mai 2018

Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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