Sanitätshaus Aktuell Aktiengesellschaft – Einladung zur Hauptversammlung 2022

Sanitätshaus Aktuell AG

Vettelschoß

Einladung zur Hauptversammlung 2022

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft (m, w, d) zu der als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (m, w, d)
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 22. Juni 2022, 10:30 Uhr (MESZ),

ein.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Covid-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrates auch dieses Jahr beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs.
2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
vom 27. März 2020 in der Fassung vom 10. September 2021 (GesRuaCOVBekG) rein virtuell
abzuhalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der
Gesellschaft, Auf der Höhe 50, 53560 Vettelschoß. Unter Angabe ihres Passwortes und
ihrer Kennung (Zugangsdaten), die wir mit der Einladung jedem Aktionär per Einschreiben
zugeschickt haben, können sich die Aktionäre unter folgendem Link in das Aktionärsportal
der Gesellschaft einwählen:

https:/​/​www.sani-aktuell.de/​hauptversammlung

Über dieses Aktionärsportal können sie die gesamte Hauptversammlung live mitverfolgen.
Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung i.S.v.
§ 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Über dieses Aktionärsportal können unsere Aktionäre oder
ihre Bevollmächtigten ferner gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht
im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben bzw. Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft erteilen, Vollmachten an eine dritte Person erteilen, Fragen einreichen
und Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

I. TAGESORDNUNGSPUNKTE, BESCHLUSSVORSCHLÄGE UND BEGRÜNDUNGEN

TOP 1 VORLAGE DES JAHRESABSCHLUSSES

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021. Die vorstehenden Unterlagen liegen in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Auf der Höhe 50, 53560 Vettelschoß, zur Einsichtnahme
durch die Aktionäre aus. Es wurde zudem jedem Aktionär der Geschäftsbericht übersandt,
der diese Unterlagen enthält. Die Einsichtnahme in die Unterlagen wird auch während
der Hauptversammlung über das Aktionärsportal, welches unter

https:/​/​www.sani-aktuell.de/​hauptversammlung

erreichbar ist, möglich sein.

TOP 2 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 8.057.820,00 Euro zur Ausschüttung
einer Dividende von 60,00 Euro je Aktie im Nennbetrag von einem Euro, insgesamt also
8.057.820,00 Euro, zu verwenden.

TOP 3 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDS

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4 BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES AUFSICHTSRATS

Beschlussvorschlag: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 5 WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Beschlussvorschlag: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die GTK Metzler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Brühl, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

II. WICHTIGE HINWEISE

1. GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN NACH §§ 126 ABS. 1, 127 AKTG IN
VERBINDUNG MIT § 1 ABS. 2 SATZ 2 GESRUACOVBEKG

Jeder Aktionär ist gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge
zu den Beschlussvorschlägen sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers zu übersenden.
Sollen die Gegenanträge und Wahlvorschläge durch die Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, müssen die Gegenanträge (möglichst mit Begründung) und die Wahlvorschläge
(auch ohne Begründung) mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum
7. Juni 2022, 24.00 Uhr MESZ, bei der Sanitätshaus Aktuell AG schriftlich per Post, E-Mail oder Fax eingehen.
Wir bitten Sie als Betreff „Hauptversammlung 2022, Gegenanträge zur TO“ anzugeben.
Die Kontaktdaten hierfür sind:

Sanitätshaus Aktuell AG
Auf der Höhe 50
53560 Vettelschoß

Fax: 02645-953990

E-Mail: hvgegenantraege@sani-aktuell.de

Rechtzeitig eingereichte Gegenanträge der Aktionäre werden von der Gesellschaft unverzüglich
durch Einstellung im Aktionärsportal, welches unter

https:/​/​www.sani-aktuell.de/​hauptversammlung

erreichbar ist, oder auf dem Postweg den Aktionären zugänglich gemacht. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unverzüglich allen Aktionären zugänglich
machen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen
sind, gelten gem. § 1 Abs. 2 S. 2 GesRuaCOVBekG als in der Hauptversammlung gestellt,
wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert ist.

2. FRAGERECHT DER AKTIONÄRE GEMÄSS § 1 ABS. 2 SATZ 2 GESRUACOVBEKG

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2 Satz 2 des GesRuaCOVBekG hat der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre ihre Fragen bis spätestens einen Tag
vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 20. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), im Wege elektronischer Kommunikation bei der Gesellschaft einreichen müssen. Bitte
nutzen Sie hierfür das Aktionärsportal, welches unter

https:/​/​www.sani-aktuell.de/​hauptversammlung

erreichbar ist. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
in welcher Form er die Fragen beantwortet. Der Vorstand behält sich insofern insbesondere
vor, eingereichte Fragen einzeln oder mehrere Fragen zusammengefasst zu beantworten.
Auf anderem Wege oder nach Ablauf der vorgenannten Frist eingereichte Fragen bleiben
unberücksichtigt. Auch während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen
gestellt werden.

3. WIDERSPRUCH GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 1 ABSATZ 2 SATZ 1 NR.
4 GESRUACOVBEKG

Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über das Aktionärsportal,
welches unter

https:/​/​www.sani-aktuell.de/​hauptversammlung

erreichbar ist, von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 22. Juni 2022 an bis
zu deren Ende gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GesRuaCOVBekG
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.

4. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Hauptversammlung der Sanitätshaus Aktuell AG werden personenbezogene
Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen entnommen
werden. Diese finden Sie im Aktionärsportal, welches unter

https:/​/​www.sani-aktuell.de/​hauptversammlung

erreichbar ist. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen
über die Datenschutzinformationen zu informieren.

 

Vettelschoß, im Mai 2022

Sanitätshaus Aktuell AG

Der Vorstand

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