Saphir Tec AG – Hauptversammlung 2020

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Saphir Tec AG
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Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 2020 28.02.2020

Saphir Tec AG

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Ordentliche Hauptversammlung 2020

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden aufgrund der gemeinsamen Bestimmung von Aufsichtsrat und Vorstand zu der am Samstag, 2. Mai 2020, um 12:00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft (Müritzstr. 24, 17192 Klink), stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung (§ 173 AktG) des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung und den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keinen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der damit unverhältnismäßig hohen Kosten zu bestellen.

Teilnahmehinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens zum 25. April 2020 12:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte unter Vorlage einer in Schriftform erteilten Vollmacht ausgeübt werden. Vertreter kann nur ein anderer Aktionär der Gesellschaft, ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft oder ein beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteter Angehöriger eines rechts- oder wirtschaftsberatenden Berufs und, soweit der Aktionär keine natürliche Person ist, auch ein Organ, einen Generalbevollmächtigten oder ein Angestellter des betreffenden Aktionärs oder ein den betreffenden Aktionär beratendes Unternehmen sein.

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 u. 127 des Aktiengesetzes („Gegenanträge”) sind an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Saphir Tec AG
-Vorstand-
Müritzstr. 24
17192 Klink
Fax: (03991) 660 15 99 / e-mail: info@saphir-tec.de

Rechtzeitig eingegangene ordnungsgemäße Anträge im Sinne von §§ 126, 127 AktG werden den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls den anderen Aktionären zugänglich gemacht.

 

Klink, im Februar 2020

Der Vorstand

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