Saphir Tec AG – Ordentliche Hauptversammlung 2022

Saphir Tec AG

Klink

Ordentliche Hauptversammlung 2022

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden aufgrund der gemeinsamen Bestimmung von
Aufsichtsrat und Vorstand zu der am 30.04.2022 um 10:00 Uhr in den Räumen der Gesellschaft (Müritzstr. 24, 17192 Klink) stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage und Beschlussfassung über die Feststellung (§ 173 AktG) des vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschlusses nebst Gewinn- und Verlustrechnung und den Bericht des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 festzustellen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung das Geschäftsjahr
2021 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, keinen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2022 aufgrund der damit unverhältnismäßig hohen Kosten zu bestellen.

Teilnahmehinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre
berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind und die sich spätestens bis spätestens zum 21. April 2022, 16:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte unter Vorlage
einer in Schriftform erteilten Vollmacht ausgeübt werden. Vertreter kann nur ein anderer
Aktionär der Gesellschaft, ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft oder ein beruflich
zur Verschwiegenheit verpflichteter Angehöriger eines rechts- oder wirtschaftsberatenden
Berufs und, soweit der Aktionär keine natürliche Person ist, auch ein Organ, ein Generalbevollmächtigter
oder ein Angestellter des betreffenden Aktionärs oder ein den betreffenden Aktionär
beratendes Unternehmen sein.

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126 u. 127 des Aktiengesetzes („Gegenanträge”)
sind an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Anträge können
nicht berücksichtigt werden.

Saphir Tec AG
– Vorstand –
Müritzstr. 24
17192 Klink

Fax: (03991) 660 15 99 /​ e-mail: info@saphir-tec.de

Rechtzeitig eingegangene ordnungsgemäße Anträge im Sinne von §§ 126, 127 AktG werden
den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls den anderen Aktionären zugänglich gemacht.

 

Klink, im März 2022

Der Vorstand

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