Sattler & Partner AG – Hauptversammlung 2015

Sattler & Partner AG
Schorndorf
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre
zu der am

Dienstag,
den 28. Juli 2015,

09:30 Uhr,
in der Barbara-Künkelin-Halle,
Künkelinstr. 33, 73614 Schorndorf,
stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Künkelinstraße 49, 73614 Schorndorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 253.085,67 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und deren Einziehung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Der Vorstand wird bis zum 27.07.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.

Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e des Aktiengesetzes zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

Der Erwerb der eigenen Aktien kann nur über die Börse im Freiverkehr erfolgen. Dabei darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie den Eröffnungskurs am Handelstag um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Diese Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:

Sattler & Partner AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg, Abteilung 4035 H

Am Hauptbahnhof 2

70173 Stuttgart

Telefax: +49-7 11-12 77 92 64

E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen (07. Juli 2015, 00:00 Uhr) und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen (21. Juli 2015, 24:00 Uhr). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Textform ausschließlich zu richten an die für die Anmeldung angegebene Anschrift. Der Stichtag ist hierbei der 13. Juli 2015, 24:00 Uhr.

Schorndorf, im Juni 2015

Der Vorstand

Andreas Sattler

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