Sattler & Partner AG
Schorndorf
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 18. Juni 2018, 14:00 Uhr,
in der Barbara-Künkelin-Halle,
Künkelinstr. 33, 73614 Schorndorf,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die vorgenannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Künkelinstraße 49, 73614 Schorndorf, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 746.110,20 Euro wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
Teilnahmevoraussetzungen an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:
Sattler & Partner AG, c/o Landesbank Baden-Württemberg,
Abteilung 4035 H
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49-7 11-12 77 92 64
E-Mail: HV-Anmeldung@LBBW.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen (28. Mai 2018, 00:00 Uhr) und der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen (11. Juni 2018, 24:00 Uhr). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, auch z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Textform ausschließlich zu richten an die für die Anmeldung angegebene Anschrift. Der Stichtag ist hierbei der 04. Juni 2018, 24:00 Uhr.
Schorndorf, im April 2018
Der Vorstand
Andreas Sattler Bernd Müller