SAVETEC AG – Hauptversammlung 2015

SAVETEC AG
Lüneburg
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 1. Juli 2015, 9.15 Uhr in den Räumen des Notars, Dr. Abraham, 21335 Lüneburg, Lüner Torstr. 4 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens ein.
1.)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 (01. Juli 2013–30. Juni 2014) sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014
2.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
3.)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
4.)

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung zu erteilen.
5.)

Sonstiges

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Savetec AG, Lüner Rennbahn 2, 21339 Lüneburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:

der festgestellte Jahresabschluss und der vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss zum 30. Juni 2014 nebst Bericht des Aufsichtsrates;

der Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahme

Teilnahme durch Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) ausgestellter Nachweis des Anteilbesitzes eingereicht wird. Der Nachweis muss der Gesellschaft bei einer der nachfolgenden Stellen unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum 28. Juni 2015, 24:00 Uhr (Zugang) zugehen.

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 10. Juni 2015, 0:00 Uhr, zu beziehen.

Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Aktien vor der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, einem der nachstehenden als Hinterlegungsstellen genannten Kreditinstitute, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt bzw. gesperrt gehalten werden. Hinterlegungsstellen sind:

Alle deutschen Banken und Sparkassen

Weitere Hinweise

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte unter entsprechender schriftlicher Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Lüneburg im Mai 2015

SAVETEC Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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