scalyst AG, Berngau OT Röckersbühl – Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien (Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlage)

Scalyst AG

Berngau OT Röckersbühl

Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien

 

1.

Durch Beschluss der Hauptversammlung der scalyst AG vom 29. August 2018, eingetragen im Handelsregister am 26. November 2018, wurde der Vorstand der scalyst AG in Ziffer 5 der Satzung ermächtigt, bis 31.05.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.000 Euro zu erhöhen.

2.

Das genehmigte Kapital hat der Vorstand gemäß Eintragung im Handelsregister vom 22. Februar 2023 teilweise in Höhe von EUR 860,00 ausgeübt, sodass das genehmigte Kapital aktuell noch in Höhe von EUR 4.140,00 besteht.

3.

Der Vorstand der scalyst AG mit dem Sitz in Röckersbühl hat am 15. Februar 2023 unter Ausnutzung dieser Ermächtigung die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 52.613,00 EUR um bis zu 2.000,00 EUR auf bis zu 54.316,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien beschlossen.

4.

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.

5.

Die neuen Aktien werden gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von 1,00 EUR zzgl. einem schuldrechtlichen Aufgeld (Agio) in Höhe von 999,00 EUR je Aktie ausgegeben.

6.

Die neuen Aktien werden den bisherigen Aktionären im Verhältnis 52,613 : 1 zum Preis von 1,00 EUR zzgl. einem schuldrechtlichen Aufgeld (Agio) in Höhe von 999,00 EUR je Aktie zum Bezug angeboten. Für jeweils 52,613 alte Stückaktien kann also jeder Aktionär eine neue Stückaktie zum Bezugspreis von 1,00 EUR zzgl. einem schuldrechtlichen Aufgeld (Agio) in Höhe von 999,00 EUR zeichnen und beziehen. Sollte sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ein Bruchteil einer Neuen Aktie bei einem beziehenden Aktionär ergeben, verfällt der entsprechende Bruchteil und es wird auf die vorangehende volle Stückzahl abgerundet. Ein Überbezug ist nicht möglich.

Der Bezugspreis ist spätestens am 22. Mai 2023 zu entrichten, und zwar durch Einzahlung bzw. Überweisung auf das Konto der scalyst AG bei der UniCredit Bank, IBAN DE36 7602 0070 0027 3843 58.

7.

Um in Ausübung des Bezugsrechts neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihr Bezugsrecht durch Abgabe einer Bezugserklärung auszuüben. Die Bezugserklärung kann zur Vermeidung des Ausschlusses nur in der Zeit vom 08. Mai 2023

bis zum 22. Mai 2023

bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden. Bezugsanmeldungs- und Zeichnungsscheinvordrucke erhalten die Aktionäre auf Anfrage auch durch die Gesellschaft übermittelt. Bezugserklärungen, die erst nach dem vorgenannten Endtermin zugehen, ermöglichen nicht die Ausübung des Bezugsrechts. Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Die wirksame Ausübung des Bezugsrechts setzt ferner voraus, dass der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 1,00 EUR zzgl. schuldrechtliches Agio in Höhe von 999,00 EUR je neuer Bezugsanmeldung spätestens bis zum 22. Mai 2023 auf das vorgenannte Konto eingezahlt worden ist.

8.

Etwaige aufgrund des Bezugsangebotes nicht bezogene Aktien werden durch den Vorstand Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritten nach den vom Vorstand vom Vorstand festgelegten Bedingungen angeboten.

9.

Der Beschluss über die Ausübung des genehmigten Kapitals wird ungültig, wenn die Ausübung des genehmigten Kapitals nicht bis zum 31. Mai 2023 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet ist.

 

Röckersbühl, den 08.05.2023

Der Vorstand

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