Schaeffler AG, Herzogenaurach – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung (ISIN (Stammaktien): DE000SHA0019 / WKN SHA001ISIN | (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 / WKN SHA015 – Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,44 je dividendenberechtigter Stammaktie)

Schaeffler AG

Herzogenaurach

ISIN (Stammaktien): DE000SHA0019 /​ WKN SHA001
ISIN (Vorzugsaktien): DE000SHA0159 /​ WKN SHA015

Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG vom 20. April 2023 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der Schaeffler AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 540.265.444,23 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,45 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, bei 166.000.000 Vorzugsaktien sind das: EUR 74.700.000,00
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,44 je dividendenberechtigter Stammaktie, bei 500.000.000 Stammaktien sind das: EUR 220.000.000,00
Gewinnvortrag: EUR 245.565.444,23

Die Dividende wird am 25. April 2023 ausgezahlt.

Die Auszahlung an Vorzugsaktionäre erfolgt über die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Zentrale Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main. Die Auszahlung an Stammaktionäre erfolgt durch direkte Überweisung.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären entfällt der Abzug von Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben. In diesen Fällen wird auch das Steuerguthaben durch das auszahlende Kreditinstitut gutgeschrieben.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Herzogenaurach, im April 2023

Schaeffler AG

Der Vorstand

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