Scherzer & Co. Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Scherzer & Co. Aktiengesellschaft
Köln
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 18.05.2020

Scherzer & Co. Aktiengesellschaft

Köln

ISIN DE 000 694 280 8 / WKN 694 280

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

24. Juni 2020 um 11:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft live im Internet übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ausgeschlossen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

5.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 10 Abs. 2 der Satzung der Scherzer & Co. AG endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung. Demnach endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist somit neu zu wählen. Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020 folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

a)

Herrn Dr. Stephan Göckeler, Bad Honnef, Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB, Bonn. Weitere Mandate von Herrn Dr. Stephan Göckeler:

Mitglied des Aufsichtsrats der burgbad AG, Schmallenberg

Mitglied des Aufsichtsrats der Convotis AG, Frankfurt am Main

b)

Herrn Dr. Dirk Rüttgers, München, Vermögensverwalter, Geschäftsführer der Silvius Dornier Verwaltungsgesellschaft mbH, München und Vorstand der Do Investment AG, München. Weitere Mandate von Herrn Dr. Dirk Rüttgers:

Mitglied des Beirats der Silvius Dornier Holding GmbH, München

c)

Herrn Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf. Weitere Mandate von Herrn Rolf Hauschildt:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Germania-EPE AG, Gronau

Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Solventis AG, Main

Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer von drei Jahren, so dass die Amtszeit jeweils mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung zur Ermöglichung von elektronischer Teilnahme und Briefwahl bei künftigen Hauptversammlungen

Für zukünftige Hauptversammlungen der Gesellschaft sollen die Möglichkeiten des Vorstands bei der Durchführung der Hauptversammlung modernisiert und erweitert werden. Das Aktiengesetz eröffnet den Gesellschaften die Möglichkeit, die Ausübung von Aktionärsrechten in Form einer elektronischen Teilnahme an einer (Präsenz-)Hauptversammlung zuzulassen und/oder eine Briefwahl im Rahmen einer (Präsenz-)Hauptversammlung zuzulassen; erforderlich ist hierfür entweder eine unmittelbare Regelung in der Satzung oder eine entsprechende Ermächtigung des Vorstands durch die Satzung.

Gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Ferner kann gemäß § 118 Abs. 2 AktG die Satzung vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).

Im Hinblick auf künftige Hauptversammlungen erscheint die Eröffnung dieser Gestaltungsmöglichkeiten für den Vorstand sinnvoll. Daher soll von der gesetzlichen Möglichkeit einer Ermächtigung des Vorstands durch die Satzung zur Entscheidung über die Ermöglichung einer elektronischen Teilnahme und/oder einer Briefwahl Gebrauch gemacht und § 19 der Satzung entsprechend ergänzt werden. Die derzeit gültige Satzung ist im Internet unter

www.scherzer-ag.de/gesellschaft.aspx

verfügbar.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

a)

§ 19 der Satzung wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:

„(5)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

b)

§ 19 der Satzung wird folgender neuer Absatz 6 angefügt:

„(6)

Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren nach Satz 1 zu treffen. Eine etwaige Nutzung dieses Verfahrens und die dazu getroffenen Bestimmungen sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen.“

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung zur Ermöglichung einer Bild- und Tonübertragung bei künftigen Hauptversammlungen

Für zukünftige Hauptversammlungen der Gesellschaft soll ferner die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Bild- und Tonübertragung der Versammlung geschaffen werden. Gemäß § 118 Abs. 4 AktG kann die Satzung vorsehen oder den Vorstand oder den Versammlungsleiter dazu ermächtigen vorzusehen, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Von der gesetzlichen Möglichkeit einer Ermächtigung des Vorstands durch die Satzung zur Entscheidung über die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung soll Gebrauch gemacht und § 20 der Satzung entsprechend ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 20 der Satzung wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:

„(4)

Der Vorstand ist ermächtigt, die teilweise oder vollständige Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen.“

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend „COVID-19-Gesetz“) entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird.

Die virtuelle Hauptversammlung wird am 24. Juni 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) im Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln, durchgeführt und live ab 11:00 Uhr (MESZ) in Bild und Ton im HV-Portal der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

übertragen. Vorgesehen ist die physische Anwesenheit des Aufsichtsratsvorsitzenden als Versammlungsleiter, des Vorstands und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten kann ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Versammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre daher um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise, insbesondere zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die virtuelle Hauptversammlung wird am 24. Juni 2020 ab 11:00 Uhr (MESZ) vollständig in Bild und Ton im HV-Portal der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

übertragen. Aktionäre, die die virtuelle Hauptversammlung verfolgen möchten, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden (siehe nachfolgend „Voraussetzungen für den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts“). Für die Nutzung des HV-Portals ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Stimmrechtskarte übersandt.

Voraussetzungen für den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts

Zum Zugang zu der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre Berechtigung zum Zugang zu der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz vorlegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 3. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen.

Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 17. Juni 2020 zugehen:

Scherzer & Co. AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Nachdem sich die Aktionäre ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben, erhalten diese ihre Stimmrechtskarte mit den für die Nutzung des HV-Portals erforderlichen Zugangsdaten und einem Vollmachtsformular übersandt. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, die einen Zugang zu der virtuellen Hauptversammlung bzw. eine Stimmrechtsausübung beabsichtigten, sich frühzeitig anzumelden.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation durch elektronische Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Für die Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl ist eine Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzungen für den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Die elektronische Briefwahl erfolgt ausschließlich über das HV-Portal der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit ihrer Stimmrechtskarte zugesandt. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich der Briefwahlstimmen sind sowohl vor als auch während der virtuellen Hauptversammlung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2020 möglich.

Auch Bevollmächtigte, insbesondere bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie sonstige gemäß § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen können sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung, der Widerruf und/oder der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG oder eine andere nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Eine Vollmachterteilung, deren Widerruf bzw. ein Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die oben unter „Voraussetzungen für den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse erfolgen. Außerdem steht das HV-Portal unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

zur Verfügung.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters gemäß § 134a AktG oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten besondere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG; eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Auch wenn sich der Aktionär durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, sind nach den vorstehenden Bestimmungen die fristgerechte Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte können (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären und ihren Bevollmächtigten an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzungen für den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Schriftform oder der Textform (§ 126 BGB). Die Erteilung sowie Änderungen der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können – Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes vorausgesetzt – bis spätestens 23. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), durch Rücksendung des den Aktionären mit der Stimmrechtskarte zugesandten Formulars postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die oben unter „Voraussetzungen für den Zugang zur virtuellen Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse erfolgen. Außerdem steht auch hier das HV-Portal unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes vorausgesetzt – bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2020 möglich sein werden. Für einen Widerruf der Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Übermittlungswege und Fristen entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 30. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

Scherzer & Co. AG, Vorstand
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Telefax: (0221) 8 20 32-30
E-Mail: info@scherzer-ag.de

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

veröffentlicht.

Ordnungsgemäße Anträge, die bis 30. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zu nach § 122 Abs. 2 AktG auf die Tagesordnung gesetzten oder zu setzenden Gegenständen zugehen, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern zu übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannte Adresse zu richten und müssen mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni 2020 zugegangen sein:

Scherzer & Co. AG
Friesenstraße 50, 50670 Köln
Telefax: (0221) 8 20 32-30
E-Mail: info@scherzer-ag.de

Die Gesellschaft wird unter vorstehender Adresse fristgemäß zugegangene, nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger zugänglich zu machender Begründungen sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

zugänglich machen.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann der Vorstand unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß übersandte, zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis 9. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehend genannten Adresse zugehen, werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären nach Maßgabe der folgenden Regelungen eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

Fragen können bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum Ablauf des 21. Juni 2020 über das HV-Portal unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

eingereicht werden. Voraussetzung ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Im Rahmen der Beantwortung von Fragen während der Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers grundsätzlich offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn dieser mit der Übermittlung der Frage der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Den Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder per Vollmachterteilung ausgeübt haben, wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen.

Ein Widerspruch kann der Gesellschaft von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2020 bis zu deren Ende über das HV-Portal unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

übermittelt werden.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter

www.scherzer-ag.de/geschaeftsbericht.aspx

abgerufen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in insgesamt 29.940.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt.

DATENSCHUTZ

Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an die nachfolgende Adresse: Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln, per E-Mail info@scherzer-ag.de oder per Telefax: 02 21/ 820 32-30.

 

Köln, im Mai 2020

Scherzer & Co. AG

DER VORSTAND

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