Schloss Wachenheim AG: Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WPHG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Schloss Wachenheim AG

Trier

– Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 –

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WPHG –
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 26. November 2020 zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien) beschlossen, eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien zu schaffen.

Danach wird der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Schloss Wachenheim AG, die am 2. Oktober 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet werden; sie können auch eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der vollständige Wortlaut des von der Hauptversammlung angenommenen Vorschlages zur Beschlussfassung ist in der Einladung zur Hauptversammlung enthalten und wurde am 2. Oktober 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Trier, im November 2020

Der Vorstand

Oliver Gloden               Horst Hillesheim               Boris Schlimbach

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