Schöck Aktiengesellschaft
Baden-Baden
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Schöck AG für das Geschäftsjahr 2021 ein
am Freitag, 22. Juli 2022, 10:00 Uhr,
in die Räume der Schöck Aktiengesellschaft (Schöck AG), Schöckstraße 1, 76534 Baden-Baden.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage des Schöck Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand der Schöck Aktiengesellschaft, Baden-Baden, schlägt der Hauptversammlung am 22. Juli 2022 vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2021 wie folgt zu verwenden:
Die Dividende an die Aktionäre entspricht einer Dividende von 6,73 Euro pro Stückaktie. Das Grundkapital von 3.425.000,00 Euro ist in Höhe von 3.378.377,28 Euro (1.320.068 Aktien) dividendenberechtigt, da auf die 18.212 eigenen Aktien der Schöck AG ein rechnerischer Wert in Höhe von 46.622,72 Euro entfällt. Die Dividende wird am 10. August 2022 ausbezahlt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen. |
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5. |
Neuwahl des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 101 Abs. 1 AktG aus sieben Mitgliedern. Der FamilienPool entsendet nach § 7 Abs. 11 der Satzung Frau Felicitas Schöck als Aktionärsvertreterin und Frau Sabine Wagner als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat. 5 Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Aktionärsvertreter erneut in den Aufsichtsrat zu wählen: Herrn Alfons Hörmann, Sulzberg, Unternehmer |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, Kanzlei KAISER HAMMER GmbH, Niederlassung Baden-Baden, Sophienstraße 8, 76530 Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die bei Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Schöck AG als Aktionäre eingetragen sind.
Schöck Aktiengesellschaft
Der Vorstand