Schöck Aktiengesellschaft
Baden-Baden
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Schöck Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden ein.
Termin: 10. Juli 2015, 9:30 Uhr
Ort: im Raum Rheintal, Gebäude A, Schneidweg 8
Wir laden Sie herzlich ein und senden Ihnen zur Vorbereitung den Geschäftsbericht 2014.
Bitte parken Sie auf dem Firmenparkplatz in der Vimbucher Straße. Zur Erfassung der Anwesenden bitte keinen Nebeneingang, sondern nur den Haupteingang des Gebäudes A benutzen. Der Weg zum Veranstaltungsraum Rheintal über das Haupttreppenhaus ist ausgeschildert.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Berichte über die Lage der Schöck AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Vorstand der Schöck Aktiengesellschaft, Baden-Baden, schlägt der Hauptversammlung am 10.07.2015 vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2014 wie folgt zu verwenden:
1. Dividende an die Aktionäre € 3.211.872,00
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen € 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung € 54.563.794,29
4. Bilanzgewinn € 57.775.666,29
Die Dividende an die Aktionäre entspricht einer Dividende von 2,40 Euro pro Stückaktie. Das Grundkapital von 3.425.000,00 Euro ist in voller Höhe dividendenberechtigt.
Die Dividende wird am 3. August 2015 ausbezahlt.
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Kanzlei Hammer & Sozien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die bei Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Schöck AG als Aktionäre eingetragen sind.
Für den Fall, dass Sie an der Hauptversammlung persönlich nicht teilnehmen können und eine andere Person mit der Ausübung Ihres Stimmrechts beauftragen möchten, ist ein Formblatt für eine entsprechende Vollmacht als Anlage beigefügt. Diese Vollmacht ist bis zum 1. Juli 2015 im Sekretariat des Vorstandes einzureichen oder bei Beginn der Hauptversammlung vorzulegen.
Im Sekretariat des Vorstandes Kaufmännischer Bereich der Schöck AG werden ab dem 9. Juni 2015 folgende Unterlagen für das Geschäftsjahr 2014 ausgelegt:
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Jahresabschluss der Schöck AG
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Lagebericht der Schöck AG
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Bericht des Aufsichtsrates
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Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns
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Konzernabschluss der Schöck AG
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Konzernlagebericht der Schöck AG
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Geschäftsbericht
Mit freundlichen Grüßen
Schöck AG
Dr. Harald Braasch
Vorstand Technik Michael Schmitz
Vorstand Vertrieb Thomas Stürzl
Vorstand Kaufm. Bereich